Die Einigung im Mediationsverfahren bezieht sich auf den Abriss und den Neubau der Milseburghütte, wie im November naturschutzrechtlich und im Dezember 2020 baurechtlich genehmigt. „Diese Verständigung beinhaltet keine Vorfestlegung darüber, ob etwa ein von der Gemeinde zusätzlich geplanter Anschluss der Hütte an das öffentliche Wasserver- und -entsorgungsnetz konsens- beziehungsweise genehmigungsfähig ist“, schreibt die HGON.
Ein diesbezügliche Genehmigungsantrag sei beim RP Kassel von der Gemeinde Hofbieber gestellt worden. „Die HGON sieht diese weitergehende Planung sehr kritisch und geht davon aus, dass die Behörden sie nicht genehmigen werden.“ Insofern appelliert die HGON an die Gemeinde Hofbieber und den Landkreis, es bei einer dezentralen Versorgung im bisherigen Rahmen zu belassen und von zusätzlichen Eingriffen, etwa eine Versorgungsbohrung Abstand zu nehmen.
Darauf gehen der Landkreis und die Gemeinde Hofbieber in einer Pressemitteilung ein. Landrat Bernd Woide (CDU) und Bürgermeister Markus Röder (parteilos) gehen nach wie vor davon aus, dass eine zentrale Erschließungsbohrung die beste Lösung ist und den geringsten Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. „Die Anträge dafür werden Gegenstand eines gesonderten Verwaltungsverfahrens sein“, erklären sie.
In dem Mediationsverfahren sei es um die Neuerrichtung der Milseburghütte und die dafür erforderlichen Genehmigungen gegangen. Dies sei die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung und die Baugenehmigung gewesen. Gegen beide hatte die HGON geklagt. Das sei Gegenstand der Mediation gewesen, in dem sich die Beteiligten inhaltlich aufeinander zubewegten und es damit schließlich zum Abschluss brachten. „Gegenstand des Verfahren war ausdrücklich nicht die Bohrung“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises und der Gemeinde.
Entsprechend seien die Genehmigungen jetzt wirksam. „Nun ist es möglich, weitere Schritte zur Erneuerung des traditionsreichen Hüttenstandortes zu gehen“, sagen Landrat Woide und Bürgermeister Röder. (ic)