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Trotz Einigung bei Mediation: Kreis und HGON weiter uneins wegen Bohrung an Milseburghütte

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Von: Rainer Ickler

Der damalige Hüttenpächter Wolfgang Kümpel zeigte bei einem Termin im Jahr 2015 auf die vielen schadhaften Stellen der Milseburghütte. Daraufhin wurde der Entschluss gefasst, die Hütte neu zu bauen.
Der damalige Hüttenpächter Wolfgang Kümpel zeigte bei einem Termin im Jahr 2015 auf die vielen schadhaften Stellen der Milseburghütte. Daraufhin wurde der Entschluss gefasst, die Hütte neu zu bauen. © Rainer Ickler

Nach der erfolgreichen Mediation steht einem Neubau der Milseburghütte nichts mehr im Wege. Ungeklärt bleibt weiter die Frage der Ver- und Entsorgung mit Wasser und Abwasser mittels einer Bohrung. HGON, Landkreis Fulda und Gemeinde Hofbieber nehmen zu dieser Frage und zur Vermittlung Stellung.

Fulda - „Bei der Mediation konnte eine Lösung erarbeitet werden, die nach Überzeugung aller Beteiligten einen tragfähigen Kompromiss der wechselseitigen Interessen und Belange darstellt“, erklärt die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). Hierbei hätten die Naturschützer immer klar gemacht, „dass traditionelle Kulturveranstaltungen wie etwa kirchliche Feste oder das Treffen der Montagssänger uneingeschränkt weiterhin stattfinden können und sollen.“

Die Mediationsvereinbarung regelt weitere Maßnahmen zum Schutz der Natur und zur Vorsorge gegen Beeinträchtigungen der besonderen Schutzgüter im Naturschutzgebiet rund um die Milseburg (Kreis Fulda). So sei es für die HGON ein besonderes Anliegen gewesen, dass sowohl eine räumliche als auch zeitliche Besucherlenkung vereinbart werde. „Hierfür wurden beispielsweise die Wanderwege festgelegt, Öffnungszeiten der Bewirtung geregelt und der Begrenzung von Sitzplätzen erreicht.

Rhön: Milseburghütte - Kreis und HGON über Bohrung weiter uneins

Ziel dieser und weiterer Maßnahmen ist der langfristige Schutz der Blockschutthalden und Felsformationen mit ihren zum Teil sehr seltenen Blütenpflanzen, Farnen, Moosen und Flechten.“ Dazu werde es künftig Besucherinformationen geben, welche über die Schutzgüter informieren, aber auch Betretungsverbote. Die Einhaltung dieser Vorgaben sollen die Behörden kontrollieren, heißt es in der Mitteilung.

Die Einigung im Mediationsverfahren bezieht sich auf den Abriss und den Neubau der Milseburghütte, wie im November naturschutzrechtlich und im Dezember 2020 baurechtlich genehmigt. „Diese Verständigung beinhaltet keine Vorfestlegung darüber, ob etwa ein von der Gemeinde zusätzlich geplanter Anschluss der Hütte an das öffentliche Wasserver- und -entsorgungsnetz konsens- beziehungsweise genehmigungsfähig ist“, schreibt die HGON.

Ein diesbezügliche Genehmigungsantrag sei beim RP Kassel von der Gemeinde Hofbieber gestellt worden. „Die HGON sieht diese weitergehende Planung sehr kritisch und geht davon aus, dass die Behörden sie nicht genehmigen werden.“ Insofern appelliert die HGON an die Gemeinde Hofbieber und den Landkreis, es bei einer dezentralen Versorgung im bisherigen Rahmen zu belassen und von zusätzlichen Eingriffen, etwa eine Versorgungsbohrung Abstand zu nehmen.

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Darauf gehen der Landkreis und die Gemeinde Hofbieber in einer Pressemitteilung ein. Landrat Bernd Woide (CDU) und Bürgermeister Markus Röder (parteilos) gehen nach wie vor davon aus, dass eine zentrale Erschließungsbohrung die beste Lösung ist und den geringsten Eingriff in Natur und Landschaft darstellt. „Die Anträge dafür werden Gegenstand eines gesonderten Verwaltungsverfahrens sein“, erklären sie.

In dem Mediationsverfahren sei es um die Neuerrichtung der Milseburghütte und die dafür erforderlichen Genehmigungen gegangen. Dies sei die Befreiung von der Naturschutzgebietsverordnung und die Baugenehmigung gewesen. Gegen beide hatte die HGON geklagt. Das sei Gegenstand der Mediation gewesen, in dem sich die Beteiligten inhaltlich aufeinander zubewegten und es damit schließlich zum Abschluss brachten. „Gegenstand des Verfahren war ausdrücklich nicht die Bohrung“, heißt es in der Pressemitteilung des Kreises und der Gemeinde.

Entsprechend seien die Genehmigungen jetzt wirksam. „Nun ist es möglich, weitere Schritte zur Erneuerung des traditionsreichen Hüttenstandortes zu gehen“, sagen Landrat Woide und Bürgermeister Röder. (ic)

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