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Rinder litten schwer: Gericht verurteilt Landwirt aus der Rhön zu Geldstrafe

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Von: Andreas Ungermann

Rinder
Schäden und schweres Leid hat der heute 65-jährige Angeklagte einem Teil seiner 70 Rinder zugefügt. (Symbolbild) © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB

Mangelernährte und verletzte Tiere, katastrophale Hygiene in den Boxen und Tränken sowie unzureichende tierärztliche Versorgung – diese Zustände im Stall haben einem Milchviehhalter aus der Rhön nun eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro eingebracht.

Rhön - Schäden und schweres Leid hat der heute 65-Jährige einem Teil seiner 70 Rinder zugefügt. So wirft es die Staatsanwaltschaft Fulda dem Landwirt vor. Konkret hat er die Tiere nicht ausreichend gefüttert und nicht für saubere, trockene Liegeflächen im Stall gesorgt.

Im Gegenteil: Die Gülle wurde nicht abgeschieden, Stallgänge waren mit Kot und Urin verdreckt und die Tiere selbst bis zum Bauch mit Fäkalien verkrustet. Kälber hat der 65-Jährige in zu kleinen Unterständen gehalten.

Rhön: Rinder haben schwer gelitten - Landwirt zu Geldstrafe verurteilt

Und einige der Tiere waren verletzt: eingewachsene Hörner, Eiter-Fisteln am Hals, geschwollene Gelenke, Abschürfungen an der Nase. Auch eine Woche nach einer Kontrolle durch das Veterinäramt hat der Rhöner keine ausreichende Abhilfe geschaffen. Das sind die Vorwürfe, die schließlich zur Verhandlung vor dem Amtsgericht Fulda führen.

Die Missstände kamen im März 2022 ans Tageslicht, weil ein Hund in den nicht ausreichend für Mensch und Tier gesicherten Güllebehälter gefallen war und von der Feuerwehr gerettet werden musste. Dabei waren zwei Kälber-Kadaver entdeckt und daraufhin das Kreisveterinäramt informiert worden.

Das sagt der Kreis

„Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die beim Landkreis Fulda eingehen, kommen aus der Bürgerschaft, von Polizei, Tierschutzorganisationen und Veterinärbehörden anderer Landkreise. Sie reichen von Hinweisen auf die falsche Haltung eines Haustieres bis hin zu mutmaßlichen Missständen bei Nutztierbeständen“, erklärt Leoni Rehnert, Pressesprecherin des Landkreises Fulda, auf Anfrage.

Jedem Fall werde seitens der Veterinärbehörde nachgegangen. Dazu kämen die Routinekontrollen der Behörde – insbesondere bei Tierhaltern, die bereits in der Vergangenheit Auflagen nach Kontrollen erfüllen mussten.

Auch der Rhöner, der am Donnerstag verurteilt wurde, war zuvor schon im Visier der Behörde gewesen. Die Kontrollen vor Ort erfolgten unangekündigt und zögen – je nach Sachlage – unterschiedliche Maßnahmen nach sich: von notwendigen kleineren baulichen Veränderungen bis hin zur Bestandsverkleinerung und Tierwegnahme.

„In der Regel erfüllt der Tierhalter die Auflagen der Behörde. In wenigen Fällen, etwa in 5 bis 10 Fällen im Jahr, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet. Zu einem Strafverfahren kommt es in den seltensten Fällen“, heißt es aus dem Landratsamt.

Die Vorwürfe räumt der Landwirt, der ohne Verteidiger vor dem Amtsgericht erscheint, in einem 20-minütigen Monolog ein. Eigentlich soll er nur Auskunft über seine finanzielle Situation geben, redet sich dann aber in Rage. Vorsätzlich will er nicht gehandelt haben.

„Ich bin nicht verheiratet, die Tiere sind wie meine Kinder. Denen füge ich doch keinen Schaden zu“, sagt er. Als ausgebildeter Rettungssanitäter kümmere er sich gut um die Rinder, versorge diese bei Verletzungen und bemühe sich auch, ihnen keine Antibiotika zu geben.

Die Mangelernährung begründet er damit, dass ein Lohnunternehmer ihn mehrfach versetzt habe. Die Folge: Das Futter sei qualitativ schlecht gewesen – ein Zukauf von Kraftfutter zu teuer. Das sei ein Unterschied gewesen wie zwischen einer Fertigsuppe und einer mit Beinscheibe, Markklößchen und Eierstich angesetzten Kraftbrühe. Was die Gülle in den Stallboxen angeht, so erklärt er, die Abscheideanlage sei defekt gewesen, eine Reparatur habe er sich zum damaligen Zeitpunkt nicht leisten können.

Jungrinder aufgrund der Mangelernährung „kleinwüchsig“

Eine Amtstierärztin bestätigt als Zeugin, dass die Zustände, die sie und ein Kollege vorgefunden hätten, nicht die Folge einer vorübergehenden Phase gewesen sein können. Sie habe zwar schon schlimmere Verletzungen bei Tieren gesehen. Aber an sich wertet sie die Mangelernährung und die hygienischen Zustände als schweren Fall.

Besonders die Jungrinder seien aufgrund der Mangelernährung „kleinwüchsig“ und unproportional mit zu großen Köpfen und zu kleinen Rümpfen ausgebildet gewesen. Bei den Nachkontrollen sei keine erkennbare Verbesserung auf dem Hof feststellbar gewesen.

Am Ende sieht Staatsanwältin Sarah Beier die Vorwürfe bestätigt. Und auch wenn der Landwirt seit Mai vergangenen Jahres – angeblich freiwillig – keine Milch mehr ausliefere, damit kein Einkommen mehr habe und seine Herde schon von 70 auf nunmehr 45 Tiere reduziert habe, hat die Juristin einen Rat für ihn: „Ich glaube, Sie sind überfordert und sollten darüber nachdenken, weitere Tiere abzugeben.“

Diesem Rat schließt sich denn auch Richter Pascal Zänglein an – ebenso der Forderung zum Strafmaß. Er verurteilt den Rhöner zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 5 Euro.

Zu einer Geldstrafe wurde kürzlich auch ein 41-Jähriger in Hünfeld verurteilt. Der Familienvater hatte einem Jungen in einem Einkaufsmarkt mehrmals ins Gesicht geschlagen.

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