„Hinweise auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die beim Landkreis Fulda eingehen, kommen aus der Bürgerschaft, von Polizei, Tierschutzorganisationen und Veterinärbehörden anderer Landkreise. Sie reichen von Hinweisen auf die falsche Haltung eines Haustieres bis hin zu mutmaßlichen Missständen bei Nutztierbeständen“, erklärt Leoni Rehnert, Pressesprecherin des Landkreises Fulda, auf Anfrage.
Jedem Fall werde seitens der Veterinärbehörde nachgegangen. Dazu kämen die Routinekontrollen der Behörde – insbesondere bei Tierhaltern, die bereits in der Vergangenheit Auflagen nach Kontrollen erfüllen mussten.
Auch der Rhöner, der am Donnerstag verurteilt wurde, war zuvor schon im Visier der Behörde gewesen. Die Kontrollen vor Ort erfolgten unangekündigt und zögen – je nach Sachlage – unterschiedliche Maßnahmen nach sich: von notwendigen kleineren baulichen Veränderungen bis hin zur Bestandsverkleinerung und Tierwegnahme.
„In der Regel erfüllt der Tierhalter die Auflagen der Behörde. In wenigen Fällen, etwa in 5 bis 10 Fällen im Jahr, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet. Zu einem Strafverfahren kommt es in den seltensten Fällen“, heißt es aus dem Landratsamt.
Die Vorwürfe räumt der Landwirt, der ohne Verteidiger vor dem Amtsgericht erscheint, in einem 20-minütigen Monolog ein. Eigentlich soll er nur Auskunft über seine finanzielle Situation geben, redet sich dann aber in Rage. Vorsätzlich will er nicht gehandelt haben.
„Ich bin nicht verheiratet, die Tiere sind wie meine Kinder. Denen füge ich doch keinen Schaden zu“, sagt er. Als ausgebildeter Rettungssanitäter kümmere er sich gut um die Rinder, versorge diese bei Verletzungen und bemühe sich auch, ihnen keine Antibiotika zu geben.
Die Mangelernährung begründet er damit, dass ein Lohnunternehmer ihn mehrfach versetzt habe. Die Folge: Das Futter sei qualitativ schlecht gewesen – ein Zukauf von Kraftfutter zu teuer. Das sei ein Unterschied gewesen wie zwischen einer Fertigsuppe und einer mit Beinscheibe, Markklößchen und Eierstich angesetzten Kraftbrühe. Was die Gülle in den Stallboxen angeht, so erklärt er, die Abscheideanlage sei defekt gewesen, eine Reparatur habe er sich zum damaligen Zeitpunkt nicht leisten können.
Eine Amtstierärztin bestätigt als Zeugin, dass die Zustände, die sie und ein Kollege vorgefunden hätten, nicht die Folge einer vorübergehenden Phase gewesen sein können. Sie habe zwar schon schlimmere Verletzungen bei Tieren gesehen. Aber an sich wertet sie die Mangelernährung und die hygienischen Zustände als schweren Fall.
Besonders die Jungrinder seien aufgrund der Mangelernährung „kleinwüchsig“ und unproportional mit zu großen Köpfen und zu kleinen Rümpfen ausgebildet gewesen. Bei den Nachkontrollen sei keine erkennbare Verbesserung auf dem Hof feststellbar gewesen.
Am Ende sieht Staatsanwältin Sarah Beier die Vorwürfe bestätigt. Und auch wenn der Landwirt seit Mai vergangenen Jahres – angeblich freiwillig – keine Milch mehr ausliefere, damit kein Einkommen mehr habe und seine Herde schon von 70 auf nunmehr 45 Tiere reduziert habe, hat die Juristin einen Rat für ihn: „Ich glaube, Sie sind überfordert und sollten darüber nachdenken, weitere Tiere abzugeben.“
Diesem Rat schließt sich denn auch Richter Pascal Zänglein an – ebenso der Forderung zum Strafmaß. Er verurteilt den Rhöner zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 5 Euro.
Zu einer Geldstrafe wurde kürzlich auch ein 41-Jähriger in Hünfeld verurteilt. Der Familienvater hatte einem Jungen in einem Einkaufsmarkt mehrmals ins Gesicht geschlagen.