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Umstrittenes Flugblatt in Tann: Autoren klagen gegen die Stadt

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Von: Hartmut Zimmermann

Idyll mit Schönheitsfehlern: Der Tanner Flugblatt-Streit ist noch nicht beendet.
Idyll mit Schönheitsfehlern: Der Tanner Flugblatt-Streit ist noch nicht beendet. © Anja Hildmann

Tann kommt nach dem Flugblatt-Streit vom Frühjahr nicht zur Ruhe: Jetzt klagen die Magistratsmitglieder Brunhilde Fischer und Klaus Dänner vor dem Verwaltungsgericht in Kassel gegen die Rhönstadt.

Tann - Die beiden Kommunalpolitiker haben das Verfahren angestrengt, weil sie die Rechtmäßigkeit jenes Magistratsbeschlusses bestreiten, mit dem das Gremium sie im Mai aufgefordert hatte, ihre Ämter in der „Stadtregierung“ niederzulegen.

Rhön: Umstrittenes Flugblatt in Tann - Autoren klagen gegen die Stadt

Die Namen von Dänner und Fischer stehen neben dem der Stadtverordneten Andrea Willing unter einem Behinderte diskriminierenden Flugblatt, das im April in Tanns Kernstadt verteilt worden war. Die Aktion des Trios, das bislang für die FDP kommunalpolitisch aktiv war, hatte weit über Tann hinaus – negative – Aufmerksamkeit erregt. Willing war später aus der FDP-Fraktion ausgeschlossen worden.

Der Tanner Magistrat hatte im Mai einen Beschluss öffentlich gemacht, in dem die sechs Mitglieder das Verhalten von Dänner und Fischer offiziell missbilligten, eine Entschuldigung forderten und den Rücktritt der beiden verlangten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den beiden sei aus Sicht aller Magistratsmitglieder nicht mehr möglich, hieß es.

Die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses, an dem Dänner und Fischer aufgrund „widerstreitender Interessen“ nach den Regeln der Gemeindeordnung nicht teilnahmen, wird in dem nun angestrengten Prozess infrage gestellt. Auch das öffentliche Bekanntmachen des Votums ist Gegenstand der Auseinandersetzung.

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Bürgermeister Mario Dänner (parteilos) hatte die Stadtverordneten in der jüngsten Sitzung am Freitagabend darüber unterrichtet, dass die Klage eingegangen sei. Sie war Mitte Oktober beim Verwaltungsgericht eingereicht worden, bestätigte dessen Sprecherin, Richterin Stefanie Lohr, auf Anfrage der Redaktion. Nach ihrer Auskunft liegt dem Gericht eine Begründung seitens der Klagenden und seitens der Stadt Tann eine Klage-Erwiderung vor. Ein konkreter Termin für eine mündliche Verhandlung sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.

Der Versuch der Redaktion, im Anschluss an die Sitzung in Tann, an der die beiden klagenden Magistratsmitglieder Fischer und Klaus Dänner teilnahmen, von ihnen eine Stellungnahme zu dem Schritt zu erhalten, blieb erfolglos und wurde mit einem „Kein Kommentar“ beendet.

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