Eine Anfrage des bischöflichen Beauftragten für die geistlichen Gemeinschaften, Wolfgang Hartmann, für einen Gesprächstermin sei seitens der Gemeinschaft mit der Begründung abgelehnt worden, dass kein Gesprächsbedarf bestehe. „Somit ist die Gemeinschaft nicht mehr bloß nicht anerkannt, sondern hat darüber hinaus einen Akt der Distanzierung von der Kirche gesetzt“, so der Bischof. Zudem sei in der Vergangenheit in den Räumlichkeiten der Gemeinschaft „wiederholt ohne Zustimmung der zuständigen Autoritäten das Sakrament der Taufe gespendet“ worden.
Als Bischof habe er darüber zu wachen, dass sich bezogen auf die Feier der Sakramente „kein Missbrauch in die kirchliche Ordnung einschleicht“, betonte Gerber. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass die Räumlichkeiten der Gemeinschaft kein geeigneter Ort katholischer Liturgie sein könnten: „Hierdurch würde eine Kirchlichkeit der Gemeinschaft Geist und Sendung suggeriert, die tatsächlich nicht gegeben ist.“ Ein fortgesetztes Feiern der Liturgie dort würde „Verwirrung und Unsicherheit“ bei den Gläubigen der Diözese Fulda hinsichtlich des Status der Gemeinschaft stiften.
Laut eigener Auskunft ist die Gemeinschaft seit 1995 mit anfangs fünf Mitgliedern in Fulda ansässig geworden. In der Domstadt erwarb die Gemeinschaft Liegenschaften auf dem Gelände der ehemaligen US-Downbaracks und richtete vier Wohn- und Gebetshäuser sowie eine Kapelle ein. Das Konzept sei demnach Ende 1994 vom verstorbenen Erzbischof Dr. Johannes Dyba begrüßt worden. Seitdem bietet die Gemeinschaft diverse Kursformate im Münsterfeld an.
Zuletzt sah Bischof Gerber die letzte Synodalversammlung als Bewährungsprobe für die katholische Kirche. In einem Statement formulierte er seine Erwartungen an die Versammlung, die in Frankfurt zusammenkam. (KNA, au)