Der Anwalt von Holger Schwarz hielt dagegen, Enercon habe zur damaligen Zeit in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesteckt. Die letzte Rate sei dann auch „völlig überraschend“ abseits des vorher vereinbarten Zahlungsplans eingefordert worden, so der Anwalt der Firma Oktoberwind. Schwarz habe Sorge gehabt, dass im Falle einer Insolvenz von Enercon hohe Mehrkosten auf Oktoberwind zukämen und die Rate daher zurückgehalten.
Dem Vorwurf, Enercon habe verfrüht Geld gefordert, widersprach der Mitarbeiter entschieden: „Wir haben nur den Betrag eingefordert, der uns zusteht.“ Finanzielle Probleme von Enercon hätten mit dem Fall grundsätzlich nichts zu tun. „Das kann ich definitiv ausschließen“, versicherte der Angestellte und lieferte eine andere Erklärung für den Stopp: „Herr Schwarz hatte mir gesagt, ihm seien Kommanditisten abgesprungen und er müsse nun neues Kapital einwerben.“ Kommanditisten sind Gesellschafter einer KG. Sie haften nur mit ihren Einlagen.
Mehrere Zeugen berichteten, sie hätten grundlegende Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der Windräder gehabt. Laut Aussage des Enercon-Mitarbeiters ergab eine erste Standortbewertung im Jahr 2016 keine guten potenziellen Ertragswerte. Diese basierten jedoch nicht auf Messungen vor Ort, sondern auf Vergleichswerten. „Ich habe Herrn Schwarz im April 2018 daher empfohlen, durch uns eine Windmessung durchführen zu lassen, um zu verifizieren, ob der Standort wirklich so schlecht sei.“ Dies habe Schwarz ausgeschlagen. „Er sagte, er werde jetzt nicht noch irgendwelche Messungen durchführen lassen, er wolle nicht länger warten, sondern endlich anfangen“, erzählte der Zeuge.
„Meine Mandanten wurden über die wesentlichen Umstände ihrer Anlage getäuscht und anschließend zu einem erheblichen Investment gebracht“, formulierte der Klagevertreter am Ende der Beweisaufnahme den Vorwurf. Schwarz habe bei der Frage zur wirtschaftlichen Lage „gemauert“ und „arglistig getäuscht“.
Anders sah das der Vertreter der beklagten Firma Oktoberwind. „Diese Darstellung ist völlig überzeichnet. Wir haben von einem Zeugen gehört, dass die Zahlen und Bedenken eines Fachmanns den Klägern rechtzeitig bekannt waren.“ Der Anwalt stellte außerdem klar: „Es gibt keinen Baustopp. Es gibt eine Entscheidung von Enercon, die Baustelle nicht weiter zu betreiben. Dieser Baustopp war eine Verzögerung.“ Diese Umstände seien der Gegenseite bekannt gewesen.
Eine Entscheidung fiel am Freitag nicht. Beide Parteien stellten den Antrag, binnen sechs Wochen eine Stellungnahme zu den Ergebnissen der Beweisaufnahme abgeben zu können.