„Shrinkflation“: Immer mehr Kunden entdecken Lebensmittel-Packungen mit weniger Inhalt
Die „Shrinkflation“ ist eine Preiserhöhung bei Lebensmitteln durch die Hintertür. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, auf Füllmenge und Zutaten zu achten.
Fulda - Michela H. rief empört bei der Verbraucherzentrale an. Die Packung ihres Lieblingsmüslis sieht unverändert aus. Nach dem Öffnen stellte sie jedoch fest, dass die Packung nicht wie sonst befüllt ist. „Versteckte Preiserhöhungen sind nicht neu, aber in den letzten Monaten haben die Beschwerden dazu deutlich zugenommen“, sagt Monika Bracht, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen in Fulda.
Shrinkflation: Beschwerden von Supermarkt-Kunden nehmen zu
Plötzlich stecken ein paar Teebeutel oder Kekse weniger in der Packung oder ein Teil der teuren Pekannüsse im Müsli wurde durch Erdnüsse ersetzt. Lebensmittelhersteller nutzen insbesondere in Zeiten steigender Produktionskosten einen bekannten Trick: „Shrinkflation“ – das heißt, durch Schrumpfen des Inhaltes oder eine verminderte Produktqualität wird eine versteckte Preiserhöhung erzielt. „Das ist nicht ganz fair“, so Bracht weiter.
Zum gleichen Preis weniger Ware zu bekommen, ist eine Preiserhöhung. „Dagegen lässt sich im Prinzip wenig sagen, wenn der verringerte Inhalt deutlich erkennbar ist“, so Bracht weiter. Beispielsweise durch eine sichtbar kleinere Packung, auf der die Füllmengenangabe groß geschrieben auf der Schauseite steht. Aber oft ist das nicht der Fall.
Doppelte Böden, kleinere Sichtfenster oder geringfügig dünnere Schokoladentafeln – die Anbieter nutzen viele Tricks, damit die Konsumenten den geschrumpften Inhalt beim Einkauf nicht mitbekommen. Die vorgeschriebene Füllmengenangabe steht häufig unscheinbar auf der Rückseite. Bracht rät, immer auf die Menge in Gramm oder Liter zu achten. Wer das Lebensmittel öfter kauft, erkennt so den geschrumpften Inhalt. (Lesen Sie auch: Nur noch bis 20 Uhr einkaufen? Tegut bringt kürzere Öffnungszeiten für Supermärkte ins Gespräch)
Beratung bei Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. „Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich circa 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen“, heißt es laut Presseinfo. Themenschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telefon und Internet, Finanzen und Versicherungen, Energie-Einsparung, Gesundheit und Pflege, Lebensmittel und Ernährung.
Eine von sieben hessischen Beratungsstellen befindet sich in Fulda. Verbraucherzentrale Hessen e. V., Karlstraße 2, 36037 Fulda, (0661) 77453, fulda@verbraucherzentrale-hessen.de. Um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, finden Beratungen aktuell telefonisch, online und per Video statt.
Termine können vereinbart werden per Mail an www.verbraucherzentrale-hessen.de/beratung-he oder per Telefon unter (069) 972010900.
Die Verpackung sieht aus wie immer. Die gleichen Bilder der wichtigen, weil wertgebenden und meist teuren Zutaten springen auf den ersten Blick ins Auge. Auch Produktname und Farbgestaltung sind gleich. Allenfalls deutet ein unscheinbarer Hinweis „Neue Rezeptur“ an, dass nicht alles beim Alten ist. „,Neu‘ steht für die meisten Menschen für etwas Positives. Sie erwarten eine Verbesserung, obwohl ‚neu‘ nicht automatisch ‚besser‘ heißt“, meint Bracht.
Sie empfiehlt, die Zutatenliste aufmerksam zu prüfen, ob und wie sich die Rezeptur verändert hat. Stehe beispielsweise plötzlich Wasser und Bindemittel weiter vorne und dafür hochwertige Zutaten weiter hinten, sei das ein Hinweis darauf, dass sich die Qualität verschlechtert habe. Denn die Hersteller müssten die Zutaten in absteigender Menge in der Zutatenliste aufzählen.

Gibt es viele vergleichbare Angebote, hilft der Blick auf den Grundpreis, um das günstigere Angebot zu erkennen. Der Grundpreis bei Lebensmitteln muss grundsätzlich auf ein Kilogramm oder einen Liter bezogen sein. (von Marion Bracht und Ute Bitter)