Corona in Hessen: Regeln werden verschärft - Das gilt nach Weihnachten
Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag hat sich Regierungschef Volker Bouffier (CDU) zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie in Hessen geäußert.
Wiesbaden - Mit Blick auf die Ausbreitung der Omikron-Virusvariante verschärft Hessen nach Weihnachten seine Corona-Regeln. In der Öffentlichkeit dürfen sich ab 28. Dezember nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden ankündigte.
Sind nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei, dann sind nach wie vor nur Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Menschen eines weiteren Haushalts erlaubt. Im privaten Bereich bleibt es in Hessen bei einer dringenden Empfehlung für diese Kontaktbeschränkungen. Es gibt kein Verbot. Das heißt: Das Land setzt den „hessischen Weg“ fort. Kontrollen seien laut Bouffier nicht umsetzbar.
Der Betrieb von Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken wird landesweit und unabhängig von den örtlichen Infektionszahlen untersagt, wie Bouffier erläuterte. In den Räumen dürfe aber regulärer Gastronomiebetrieb eingerichtet werden - jedoch ohne Tanz. Die Obergrenze für alle Veranstaltungen drinnen oder draußen liegt in Hessen ab 28. Dezember bei 250 Teilnehmern. (Mit dem Corona-Ticker für Hessen bleiben Sie auf dem Laufenden)
Corona in Hessen: Diese Regeln gelten ab dem 28. Dezember
„Wir haben keinen Anlass zur Panik, aber wir haben allen Anlass zu größter Vorsicht und Vorsorge“, sagte Bouffier mit Blick auf Omikron. „Wir haben eine Situation, die kann man bezeichnen als Zwischenzeit.“ Zwar gebe es fallende Zahlen bei den Inzidenzen und Krankenhausaufenthalten von Covid-Patienten. „Das ist ein gutes Zeichen, es ist aber kein Zeichen für eine Entspannung“, mahnte Bouffier. Omikron müsse uns sehr besorgen, wenn man auf andere europäische Länder blicke.
Bouffier erklärte, dass man auf weitere Daten zu der Virusvariante angewiesen sei. Daher werden sich die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits am 7. Januar wieder über weitere Maßnahmen verständigen, wie er ankündigte. Bis dahin werde der Expertenrat ein neues Gutachten vorgelegt haben.
Mit Blick auf drohende Engpässe in der Infrastruktur bei hohen Corona-Infektionszahlen überarbeitet die hessische Landesregierung ihre Notfallpläne. Wenn viele Menschen erkrankt oder infiziert seien, dann werde es sehr schwer, die Struktur des Landes aufrechtzuerhalten, sagte Bouffier. Das gelte etwa für die Polizei, Krankenhäuser und die Feuerwehr.
Alle Ressorts würden nun über die Feiertage ihre Notfallpläne nochmal überarbeiten, sagte der Regierungschef. Am kommenden Montag sei die nächste Kabinettssitzung geplant, um weiter zu beraten. An dem Tag stehe auch eine Besprechung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf der Agenda. „Ich habe den Eindruck, dass da schon sehr ordentlich vorgearbeitet ist“, sagte Bouffier.

Bei den Besprechungen solle es auch um die Frage neuer Quarantäneregeln gehen, also ob jemand, der infiziert, aber nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, trotzdem zur Arbeit kommen kann. Hier warte das Land auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und Vorschläge des Bundes, erläuterte Bouffier.
Virologe Streeck verteidigt Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern
Der Bonner Virologe Hendrik Streeck, Mitglied des Corona-Expertenrates der Bundesregierung, hält die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung des Omikron-Variante indes für im Moment ausreichend. Streeck wies am Dienstagabend im ZDF darauf hin, dass die Inzidenzen in Deutschland - anders als in anderen Ländern - zuletzt immer noch gefallen seien. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, dass die geplanten Kontaktbeschränkungen erst nach Weihnachten greifen sollten - und nicht schon während der Feiertage.
Der Expertenrat hatte am Wochenende mit Blick auf die hochansteckende Omikron-Virusvariante vor einer dramatischen Lage gewarnt und „Handlungsbedarf“ bereits für die kommenden Tage festgestellt. Man habe empfohlen, Omikron ernstzunehmen und die erwartete Welle abzubremsen, sagte Streeck am Abend in der Sendung „ZDF spezial“. „Dafür sind die Beschlüsse der MPK erst mal ein guter Weg.“ Falls es nötig sei, könne man auch sehr schnell nachsteuern. (dpa)