Nach Urteil im Lübcke-Prozess: Familie legt Revision ein - Freispruch für Markus H.

Die Familie von Walter Lübcke legt Revision gegen das Urteil im Mord-Prozess ein. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Mörder Stephan Ernst die Höchststrafe zugesprochen, der Mitangeklagte Markus H. wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Update vom 3. Februar, 13.10 Uhr: Die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Revision gegen das Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt zur Tat eingelegt. Das teilte der Sprecher der Familie am Mittwoch mit. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Revision. Der Staatsschutzsenat hatte am vergangenen Donnerstag Lübckes Mörder Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt und den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. in diesem Anklagepunkt freigesprochen. H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Witwe und die beiden Söhne Lübckes waren in dem mehrmonatigen Verfahren als Nebenkläger aufgetreten.
Familie von Walter Lübcke legt nach Mord-Prozess Revision gegen Urteil ein
Nach Angaben des Sprechers der Familie wurde die Revision mit dem Ziel eingelegt, eine Aufhebung des Freispruchs gegen Markus H. zu erreichen. Die Familie sei nach dem Verlauf der Hauptverhandlung davon überzeugt, dass H. den Mord an Walter Lübcke jedenfalls zumindest tatkräftig durch Vermittlung der Tatwaffe, jahrelange gemeinsame Schießübungen und gemeinschaftliches Auskundschaften der Fluchtmöglichkeiten am geplanten Tatort unterstützt habe. Im Plädoyer der Nebenklage hatte der Vertreter der Familie zudem gefordert, H. als Mittäter zu verurteilen.
In den vergangenen Tagen hatten bereits die Bundesanwaltschaft, Ernst und Markus H. ebenfalls jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt.
Update vom 28. Januar, 10.29 Uhr: Wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten bei der Urteilsverkündung am Donnerstag zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Zugleich sprach das Frankfurter Oberlandesgericht den 47-jährigen Ernst in seinem Urteil vom Donnerstag vom Vorwurf des versuchten Mordes an einem irakischen Asylbewerber im Januar 2016* frei, der ebenfalls Teil der Anklage war, „merkur.de“ berichtet. Ernst bestritt, für diesen Messerangriff auf den Flüchtling verantwortlich zu sein. Die Beweisaufnahme in dem Prozess erbrachte keine klaren Beweise.
Urteil im Lübcke Prozess: Lebenslange Haft für Mörder Stephan Ernst
Der Mitangeklagte im Prozess um den Mord an Walter Lübcke, Markus H., vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war H. wegen Beihilfe zum Mord angeklagt gewesen.
Erstmeldung vom 27. Januar, 15.40 Uhr:
Frankfurt - Von einem historischen Prozess sprachen einige Prozessbeteiligte schon in ihren Plädoyers zum Mord an Walter Lübcke. Wegen der Tat, aber auch wegen der Erwartungen an das Gericht. Ist die vollständige Aufklärung gelungen? Donnerstag fällt das Urteil.

Es ist kein Mordprozess wie jeder andere, der an diesem Donnerstag mit dem Urteil des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt (Hessen) zu Ende gehen wird. Dass der wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke angeklagte und geständige Stephan Ernst für die Tötung zu einer langen Haftstrafe verurteilt wird, gilt schon jetzt als sicher. Wie das Gericht über den wegen Beihilfe angeklagten Markus H. entscheiden wird, dürfte bis zuletzt die mit besonderer Spannung erwartete Frage sein.
Mord-Fall Walter Lübcke: Freispruch und Entschädigung für Markus H.? Urteil fällt am Donnerstag
Die Witwe und die Söhne Lübckes suchen die letzten Wahrheiten, ihr Anwalt und die Anklagevertreter sprechen von einem historischen Prozess. Immerhin war mit dem CDU-Politiker erstmals seit 1945 im demokratischen Deutschland ein Politiker getötet worden, wie Bundesanwalt Dieter Killmer in seinem Schlussplädoyer betont hatte.
Mehr noch: Der gewaltsame Tod des Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der im Juni 2019 auf der Terrasse des eigenen Hauses erschossen worden war, hatte nach Überzeugung der Anklagevertreter ein rechtsextremistisches, fremdenfeindliches Motiv. Lübcke hatte sich 2015 für Flüchtlinge eingesetzt und war danach Drohungen und Hassbotschaften ausgesetzt gewesen, immer wieder. „Auf Worte folgen Taten“, hatte Irmgard Braun-Lücke, die Witwe des Politikers, im November in ihrer Zeugenaussage gesagt.
Zudem war Kassel einer der Tatorte der Morde der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU. Im NSU-Verfahren waren viele Fragen offen geblieben. Umso größer waren daher die Erwartungen an das Frankfurter Gericht, für Aufklärung zu sorgen.
Mord an Walter Lübcke: Stephan Ernst bricht vor Gericht in Tränen aus
„In seinem Hass war Stephan Ernst nicht allein“, hatte Bundesanwalt Killmer in seinem Schlussvortrag betont. Er stellte die Tat in die Tradition des „führerlosen Widerstands“ von Rechtsextremisten, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges Gewalttaten verübten - von Nazi-Untergrundkämpfern der Nachkriegszeit, über das Attentat auf Rudi Dutschke bis zur NSU-Mordserie und zu dem Anschlag von Halle. Der gewaltsame Tod Lübckes sei nicht nur die Ermordung eines Ehemanns, Vaters oder Großvaters gewesen, sagte Killmer am Ende seines Plädoyers. „Es war ein Angriff auch auf unseren Rechtsstaat und die demokratischen Werte, für die Doktor Lübcke in besonderer Weise gestanden hat.“

Ganz anders argumentierte Ernsts Verteidiger Mustafa Kaplan, der in seinem Schlussplädoyer auf Totschlag plädiert hatte. Die einzige Auffälligkeit im Vergleich zu anderen Prozessen wegen Tötungsdelikten sei, dass Ernst mit Lübcke einen Politiker getötet habe. „Selbstverständlich war er ein Repräsentant des Staates - aber begründet das wirklich die besondere Schwere der Schuld?“, argumentierte er.
Sein Mandant, der sich seit vielen Jahren so gut wie nur unter Menschen bewegt habe, die seine ausländerfeindlichen Positionen und seine Haltung zu Flüchtlingen geteilt hätten, sei bei der Tat irrigerweise davon ausgegangen, er handele im Allgemeininteresse. Schon Ernsts Vernehmung vor der Polizei kurz nach seiner Festnahme hatte demnach deutlich gemacht, dass er Walter Lübcke verantwortlich sah für die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, aber auch für islamistische Anschläge im In- und Ausland.
Video: Mordfall Walter Lübcke - Hauptverdächtiger Stephan Ernst gesteht Tat vor Gericht
Ernst, der vor Gericht mehrfach in Tränen ausgebrochen war und sich bei Lübckes Angehörigen für die Tat entschuldigt hatte, will nach Angaben seines Anwalts an einem Aussteigerprogramm für Rechtsextremisten teilnehmen. Der psychiatrische Gutachter hingegen hielt ihn weiterhin für gefährlich, sah die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung gegeben. In seinem letzten Wort wandte er sich am Dienstag noch einmal an Lübckes Witwe und Söhne: „Ich möchte noch einmal sagen, dass es mir sehr leid tut, was ich Ihnen angetan habe“, sagte er. „Ich bereue es sehr, dass ich bereit war, mit Gewalt gegen einen Menschen vorzugehen.“ Was er im Verfahren gesagt habe, sei die Wahrheit.
Solche Taten seien ohne Unterstützung eines extremistischen Umfeldes unmöglich, hatte Anklagevertreter Killmer zu dem Mord an Lübcke betont - und an diesem Punkt geht es um die Rolle von Markus H., für den die Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten fordert. H. habe vom „tiefverwurzelten Fremdenhass“ Ernsts und dessen Fokus auf Lübcke gewusst, ihn in seinem Weltbild verstärkt und in gemeinsamen Schießübungen an Waffen geschult - „eine Fähigkeit, die Walter Lübcke das Leben kostete“.
Doch H. wurde im vergangenen Oktober auf Anordnung des Senats aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Richter gingen nicht länger von einem hinreichend schweren Tatverdacht aus, machten deutlich, dass sie den Angaben Ernsts vor Gericht wenig Glauben schenkten, da er sein Aussageverhalten immer wieder der jeweiligen Situation anpasse. Kann Markus H. auf einen Freispruch hoffen, wie ihn seine Verteidiger am Dienstag forderten? Für die Hinterbliebenen Walter Lübckes wäre es eine Katastrophe. Sie halten H. für einen Mittäter, glauben den Angaben Ernst in der Verhandlung, dass H. mit ihm am Tatort gewesen sei und Lübcke konfrontiert habe.
Der Anwalt der Witwe und der Söhne Lübckes, die als Nebenkläger an dem Verfahren teilnehmen, hatte in seinem Plädoyer mit Blick auf die beiden Angeklagten von einem Versagen des Verfassungsschutzes gesprochen. Der Staat dürfe „nie wieder auf dem rechten Auge blind oder naiv reagieren“. Nach den NSU-Morden habe man gedacht, der Staat sei aufgewacht. Doch Lübcke habe nach seinem Eintreten für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft unzählige Hassbotschaften bekommen - „keiner hat es gemerkt“.
Nicht alles, was an Aufklärung erhofft wurde, konnte erfüllt werden. Zeugen aus dem Umfeld Ernsts zeigten sich einsilbig oder machten Erinnerungslücken geltend. Markus H. machte ohnehin seit seiner Festnahme von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und fiel in dem Verfahren vor allem durch Schweigen und Grinsen auf. In seinem „letzten Wort“ nach mehrstündigem Plädoyer seiner beiden Verteidiger klang er geradezu entspannt. „Hier ist ja schon viel gesagt worden, und nicht alles hat der Aufklärung gedient“, sagte er. Er schließe sich den Ausführungen seiner Anwälte an, die nicht nur einen Freispruch, sondern auch eine Entschädigung für die monatelange Untersuchungshaft erreichen wollen.
Walter Lübcke sei eben nicht das Opfer eines Tötungsdeliktes wie jedes andere, sondern wegen seiner Werte ermordet worden, so argumentieren Bundesanwaltschaft und Nebenkläger. In ihrer Fassungslosigkeit, ihrem Schmerz und den bohrenden Fragen nach den letzten Wahrheiten ist die Familie nicht allein, sondern teilt sie mit anderen Hinterbliebenen vor Gewalttaten. Das Urteil kann da sicher nur teilweise bei der Verarbeitung helfen: „Es bleibt unverständlich und unvorstellbar“, hatte Jan-Hendrick Lübcke, der seinen Vater in der Tatnacht leblos auf der Terrasse gefunden hatte, in seiner Zeugenaussage gesagt. Und Irmgard Braun-Lübcke, die viele Beobachter mit ihrer gefassten Haltung beeindruckt hatte, sagte: „Er fehlt uns unendlich.“ *merkur.de ist Teil des Ippen-Digital-Netzwerks.