Ukraine-Krieg und die Folgen: Wer Flüchtlinge aufnimmt, bekommt Zuschuss vom Staat

Die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung für die Menschen aus der Ukraine ist groß – auch in der Region Fulda. Doch es sind auch hohe finanzielle Aufwendungen des Staates notwendig, um den Angekommenen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Ein Überblick.
Fulda - Von der finanziellen Unterstützung bis hin zum Arbeitsrecht - wir beantworten in diesem Artikel wichtige Fragen rund um das Thema Flucht und Flüchtlinge aus der Ukraine.
Fulda: Wer Flüchtlinge aufnimmt, bekommt Zuschuss - mehr Geld für Menschen aus Ukraine
1. Erhalten Menschen, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, Geld?
Ja. Wer Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung stellt, der kann die anfallenden Kosten mit einem Unterbringungszuschuss pauschal abgelten lassen. „Der Anbieter bekommt im Rahmen der Belegung eine Kostenübernahmeerklärung des Landkreises Fulda. Diese ist zunächst auf ein halbes Jahr befristet. Die Höhe des Unterbringungszuschusses richtet sich nach der Art des Wohnraumangebots und der Zahl der untergebrachten Personen“, erklärt die Pressesprecherin des Landkreises, Lisa Laibach.
Wer zwei Personen einen abgeschlossenen Wohnraum zur Verfügung stellt, der bekommt beispielsweise 250 Euro pro Monat. Bei sechs Personen sind es 450 Euro, maximal sind es 500 Euro. In nicht abgeschlossenen Räumen, also wenn die Flüchtlinge im gemeinsamen Haushalt untergebracht sind, können bei zwei Personen 150 Euro und maximal, bei mehr als drei Personen 250 Euro geltend gemacht werden.
„Für eine Unterbringung in einem Hotel erhalten Betreiber zehn Euro pro Person und Tag“, erklärt Laibach. Für die Verpflegung würden keine Kosten übernommen, da diese in den Regelsätzen des AslylblG pauschal abgegolten werden (Lesen Sie hier: Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine gesucht - für Ukrainisch-Unterricht in Fulda).
„Sofern Verpflegungskosten anfallen, sind diese von den geflüchteten Personen selbst zu tragen“, sagt Laibach. Für den Main-Kinzig-Kreis erklärt Pressesprecher John Mewes, dass sich der Kreis an den Bedingungen des Marktes orientiere und trotz der schwierigen Umstände darauf bedacht sei, wirtschaftlich zu agieren.
2. Wie viel Geld bekommen die Flüchtlinge?
Geflüchteten aus der Ukraine stehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Diese können beim Landkreis Fulda beim Fachdienst Zuwanderung am Heinrich-von-Bibra-Platz beantragt werden. „Wichtig ist aber, dass die Geflüchteten vorher eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen und ein deutsches Bankkonto eröffnen. Die Leistungen nach dem AsylblG liegen circa 10 Prozent unterhalb der Regelsätze nach dem SGB II und XII“, erklärt Laibach. Das sind etwa 400 Euro im Monat für einen alleinstehenden Erwachsenen.
Ukraine-Flüchtlinge im Main-Kinzig-Kreis: Unterschiedliche Formen der Unterbringung
Mewes ergänzt, dass die Hilfe Regelleistungen wie Lebensmittel, Hygieneartikel, Bekleidung, die notwendige Krankenversorgung, Kosten der Unterkunft und einmalige Leistungen für besondere Bedarfe umfasse. „Die Höhe der Sozialleistungen ist nicht pauschal zu benennen. Das ist jeweils vom individuellen Bedarf abhängig und auch von der Form der Unterbringung.“
„Müssen sich die Menschen selbst mit Lebensmitteln versorgen, sind die Leistungen beispielsweise höher als in Einrichtungen mit Vollverpflegung – dort zahlen wir nur Taschengeld aus“, ergänzt Mewes. „Für die Menschen, die wir noch nicht in den Regelleistungsbezug bringen konnten, gibt es eine Übergangslösung. Wer sich mittellos erklärt, erhält eine Nothilfe in Höhe von 200 Euro je Person (höchstens einmal pro Monat) ausgezahlt.“

3. Wer übernimmt die Kosten und dürften Ukraine-Flüchtlinge arbeiten?
Das war zuletzt Thema bei Beratungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidenten. Bei ihrer Konferenz am 17. März hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge als Gemeinschaftsaufgabe anzugehen. Nun wurde folgendes entschieden: Wer aus der Ukraine nach Deutschland geflohen ist, bekommt bald mehr Hilfe vom Staat durch die Grundsicherung. So soll es für die Kriegsflüchtlinge ab Juni einfacher werden, Geld zu erhalten. Jemandem, der allein lebt, stehen dann monatlich 449 Euro zu. Für Familien mit Kindern ist es mehr. Außerdem sollen die Menschen aus der Ukraine problemlos in Arztpraxen und Krankenhäuser gehen können.
Auf diese Regeln haben sich Politikerinnen und Politiker in der Nacht zu vergangenem Freitag geeinigt. Die ukrainischen Kriegsflüchtlinge dürfen sich auch eine Arbeit suchen. Für Flüchtlinge aus anderen Ländern ist das dagegen meist nicht schnell nach ihrer Ankunft erlaubt. Franziska Giffey (SPD), die Regierungschefin der Stadt Berlin, sagte: Die Politik habe jetzt aus Fehlern der Vergangenheit gelernt.
Die Geflüchteten sollen auch die Möglichkeit bekommen, Sprachkurse für Deutsch zu besuchen. Viele geflüchtete Kinder gehen schon in Kindergärten und Schulen oder sollen es bald tun. Kanzler Olaf Scholz sagte, es könnte sein, dass die Menschen bald in die Ukraine zurückkehren können. „Es kann aber auch ganz anders kommen.“ Das könne gerade niemand sagen.
Video: Flüchtlinge aus Ukraine sollen mehr Unterstützung vom Bund bekommen
Bislang und bis Juni erhalten Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, als bis zu 367 Euro für einen Alleinstehenden. Die Sozialämter aber etwa in Berlin sind damit völlig überfordert. Die staatliche Grundsicherung für einen Alleinstehenden beträgt 449 Euro (lesen Sie auch hier: Spendenlauf für Ukraine-Hilfe - Winfriedschüler sammeln mehr als 40.000 Euro).
Der Hessische Städtetag sieht indes für die Unterbringung und Integration von Geflüchteten aus der Ukraine einen Finanzbedarf von 3500 Euro pro Monat und Flüchtling. Diese Summe beruhe auf Erfahrungen etwa der Sozial- und Jugendämter, sagte der Städtetagspräsident, Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU). Das Geld decke die Aufnahme, Deutschkurse oder Fortbildungen ab. Nicht enthalten seien umfassende Gesundheitskosten sowie die Versorgung Minderjähriger ohne Begleitung.