Corona-Regeln in Hessen: Diese Maßnahmen gelten aktuell

Die Corona-Regeln in Hessen wurden gelockert. In der Gastronomie, in Hotels und Diskotheken gelten jetzt andere Vorschriften.
Frankfurt – In Hessen gelten neue Corona-Regeln. Am Freitag (04.03.2022) wurden sie in vielen Bereichen gelockert. Das betrifft sowohl Gastronomie und Hotels als auch Diskotheken, wie die hessische Landesregierung mitteilte.
In der Gastronomie gilt seit Freitag die 3G-Regel. Demnach erhalten Geimpfte, Genesene sowie Personen mit einem tagesaktuellen negativen Test Zugang zum Innenbereich. Draußen gilt ebenfalls die 3G-Regel. Zuvor galt draußen die 2G-Pflicht und drinnen 2G-Plus sowie Maskenpflicht bis zum Platz. Auch in Hotels reicht nun der 3G-Nachweis aus. Für touristische Übernachtungen galt bislang 2G-Plus.
Corona-Regeln werden in Hessen gelockert: 3G-Nachweis in Gastronomie und Hotels
Diskotheken, Clubs und andere Tanzlokale können wieder ein Stück mehr zur Normalität zurückkehren: Durch die Corona*-Lockerungen ab dem 4. März dürfen Clubs wieder öffnen*. Im Innenbereich gilt dann die 2G-Plus-Regel. Zuvor war der Betrieb in Innenräumen landesweit verboten. Es war nur ein regulärer Gastronomiebetrieb erlaubt.
Die Corona-Lockerungen in Hessen* betreffen auch Veranstaltungen im Freien. Dort gilt seit Freitag eine maximale Zuschauerzahl von 25.000. Ab dem 500. Platz darf die Auslastung höchstens 75 Prozent betragen. In Innenräumen sind maximal 6000 Zuschauer erlaubt. Hier darf die Auslastung ab dem 500. Platz maximal bei 60 Prozent liegen.
Sind mehr als 10 Menschen bei einer Veranstaltung gilt drinnen und draußen die 3G-Regel. Die Personen müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Bei mehr als 500 Menschen tritt die 2G-Plus-Regel in Kraft. Geboosterte dürfen ohne Test rein.
Corona-Regeln in Hessen gelockert: Diskotheken dürfen öffnen
Vorher galt bei Veranstaltungen im Innenbereich ab elf Personen die 2G-Plus-Regel. Da war eine maximale Auslastung von 30 Prozent erlaubt sowie höchstens 4000 Teilnehmende. Draußen galt 2G bis zu einer Teilnehmerzahl von 250, bei mehr Menschen dann 2G-Plus. Dort durfte die Auslastung maximal 50 Prozent betragen. Zudem waren nicht mehr als 10.000 Personen erlaubt.
In den meisten Innenräumen ist seit Freitag dann der 3G-Nachweis ausreichend. Zu den Innenbereichen zählen laut hessischer Landesregierung unter anderem:
- Sporthallen, Fitnessstudios, Saunen und Hallenbäder
- Innenräume von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
- Spielbanken und Spielhallen
- Schlösser, Museen, Galerien und Gedenkstätten
- alle körpernahen Dienstleistungen
Lockerung der Corona-Regeln in Hessen: Maskenpflicht bleibt
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken bleibt weiterhin bestehen. In der Schule entfällt ab Montag (07.03.2022) die Maskenpflicht am Sitzplatz*.
Ab 20. März fallen dann alle tiefgreifenden Maßnahmen zum Schutz der Corona-Pandemie. „Es ist gut, dass die Expertenkommission die Einschätzung abgibt, dass die Omikron-Welle überschritten ist und wir aufgrund der leichten Verläufe den Menschen nun auch wieder Freiheit zurückgeben können. Wir müssen aber weiterhin vorsichtig und besonnen bleiben“, sagte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier. (Samira Müller mit dpa) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA