Gefährlicher Eingriff in Luftverkehr? Polizei ermittelt nach Vorfall am Flughafen Frankfurt
Am Flughafen Frankfurt muss die Polizei eingreifen, nachdem ein Pilot eine verdächtige Beobachtung meldet.
Frankfurt - Zwischenfall im Bereich einer Einflugschneise des Flughafen Frankfurt. Bei Ginsheim-Gustavsburg hatte am Montagmittag (6. Februar) der Pilot eines Passagierflugzeugs beim Landeanflug eine Entdeckung mit Folgen gemacht. Das teilt die Polizei mit.
Demnach hatte er in der Einflugschneise zum Flughafen Frankfurt eine Drohne in der Luft ausgemacht. Und wie sich später herausstellen sollte: Es war nicht die einzige. Denn ein anschließend eingesetzter Polizeihubschrauber, der den betroffenen Bereich absuchen sollte, erkannte sogar zwei unabhängig von einander fliegende Objekte.

Nun könnte für einen 22- und einen 38-Jährigen der Einsatz im Bereich der Einflugschneise zum Flughafen Frankfurt weitreichende Folgen haben. Die beiden Drohnenpiloten wurden von der Polizei ausgemacht und einer Kontrolle unterzogen, wie die Beamten mitteilten. Auf ihre Drohnen müssen sie erst einmal verzichten: Diese wurden zur weiteren Beweissicherung sichergestellt. Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts auf gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr.
Im deutschen Luftraum hatte es im vergangenen Jahr wieder mehr Zwischenfälle mit Drohnen gegeben als in den Corona-geprägten Vorjahren. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) registrierte allein in den ersten elf Monaten 150 Behinderungen des Flugverkehrs. .
80 Prozent der Behinderungen in diesem Jahr fanden im Umfeld der größeren Verkehrsflughäfen statt. 26 Ereignisse wurden allein am größten deutschen Flughafen in Frankfurt registriert. Es folgen Hamburg mit 17 und Berlin mit 14 Meldungen vor München und Leipzig mit jeweils 10.
Die Flugsicherung geht bereits bei Sichtung einer Drohne davon aus, dass der reguläre Flugverkehr behindert wird, weil Lotsen und Piloten abgelenkt werden könnten. Von ihnen kommt - wie nun auch bei der Sichtung im Bereich der Einflugschneise bei Ginsheim-Gustavsburg - die Masse der Meldungen. In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten - es muss mindestens ein Abstand von 1,5 Kilometer eingehalten werden. Drohnenflüge an Flughäfen gelten strafrechtlich als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und werden mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet. (fd)
Derweil musste zuletzt ein am Flughafen Frankfurt gestarteter Flieger vom eigentlichen Ziel abkehren: Die Besatzung hatte ein Problem mit der Sauerstoffzufuhr im Cockpit bemerkt.