Überraschung im Fall „Ella“: Umweltaktivistin gibt Identität preis und kommt frei

Seit ihrer Inhaftierung im November 2020 schwieg „Ella“ zu ihrer Identität. Nun das Umdenken – und die Reaktion der Behörden in Gießen.
Gießen – Wendung im Fall „Ella“: Die Umweltaktivistin kommt frei. Im April wurde sie in Gießen zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt. Die Frau soll einen Polizisten angegriffen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Seit November 2020 saß sie in Untersuchungshaft. Seitdem schwieg die Aktivistin über ihre Identität, weshalb sie seitens der Behörden als „unbekannte weibliche Person 1 (UWP1)“ bezeichnet wurde. „Ella“ ist ein Pseudonym.
Wie Rouven Spieler, Staatsanwalt in Gießen, gegenüber unserer Redaktion bestätigte, soll die junge Frau nun erstmals ihre Identität mittels eines Ausweisdokuments preisgegeben haben. Sie ist 31 Jahre alt und irische Staatsbürgerin. Nach der Bekanntgabe soll „Ella“ jetzt aus der Justizvollzugsanstalt in Frankfurt-Preungesheim entlassen werden.
Nach Entscheidung in Gießen: Umweltaktivistin „Ella“ wird aus der JVA entlassen
Das Landgericht habe den Haftbefehl aufgehoben, bestätigte Spieler. Da die Aktivistin bereits Zweidrittel ihrer Strafe abgesessen habe, sei es nicht mehr verhältnismäßig, die junge Frau bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils in Haft zu lassen. Immer wieder hatten in den vergangenen Monaten Unterstützer vor dem Gerichtssaal und in den sozialen Medien für „Ellas“ Freilassung protestiert.
Die Aktivistin hatte im Herbst 2020 bei den Protesten gegen Waldrodungen für den A49-Ausbau zwischen Gießen und Kassel mitgewirkt. Damals soll sie einem Polizisten im Dannenröder Forst in etwa 15 Metern Höhe ins Gesicht und gegen den Kopf getreten haben. Einem weiteren Beamten soll die Baumbesetzerin ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben.
Nun will die Verteidigung einen Freispruch der Umweltaktivistin vor dem Oberlandesgericht Frankfurt erwirken. Die Verteidigung hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts Gießen eingelegt. (kas)