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Hessen lockert Corona-Maßnahmen: Diese Regeln bleiben noch bestehen

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Von: Samira Müller

Ab dem 2. April gibt es neue Corona-Regeln in Hessen. Unter anderem fällt die Maskenpflicht an bestimmten Orten.

Frankfurt/Wiesbaden – In Hessen gibt es täglich viele Neuinfektionen. Auch die RKI-Inzidenzen bleiben hoch. Trotz hoher Zahlen lockert Hessen die Corona-Regeln. Diese sollen ab dem 2. April gelten, wie der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier am Montag (28.03.2022) bei einer Pressekonferenz verkündete.

Nachdem in Deutschland am 20. März viele Corona-Beschränkungen fielen, hatte Hessen einige Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert. Wie Bouffier erklärte, halten alle 16 Länder den gesetzlichen Rahmen und die Lockerungen für verfehlt. „Wir sind jetzt reduziert auf einen Basisschutz, und zwar auf zwei Komponenten, auf eine Maskenpflicht und auf eine Testpflicht“, sagte er. Diese Regelung gilt in Krankenhäusern, in Altenheimen und im ÖPNV. Damit sollen vulnerable Gruppen weiterhin geschützt werden. An allen anderen Orten entfällt die Maskenpflicht. Ab Samstag (02.04.2022) können die Menschen also ohne Maske einkaufen gehen.

Neue Corona-Regeln in Hessen: Masken- und Testpflicht entfällt an vielen Orten

Trotz der weiteren Lockerungen sei Corona* noch nicht vorbei, wie der Ministerpräsident warnte. Er empfiehlt auch weiterhin Masken zu tragen. In Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern bleiben die Tests bestehen. „Wenn es aber keine Testpflicht gibt, kann man sich trotzdem freiwillig testen“, sagte Bouffier.

Ab dem 2. April gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Unter anderem entfällt die Maskenpflicht an vielen Orten (Symbolfoto).
Ab dem 2. April gelten in Hessen neue Corona-Regeln. Unter anderem entfällt die Maskenpflicht an vielen Orten (Symbolfoto). © Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Testpflicht gegenüber ungeimpften Schülern bleibt in Hessen* bestehen. Die Quarantäne-Regeln können von Hessen nicht alleine geändert werden, wie Bouffier sagte. Das sei Sache des Bundes. Bei den sogenannten Kontaktpersonen müsse die Änderung ebenfalls vom Bund beschlossen werden.

Mit den Lockerungen in Hessen entfallen auch die Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, im Hotel oder in der Diskothek. Dort gelten bis zum 2. April noch die 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regel. Nach dem 2. April muss also weder eine Impfung noch Test in den Bereichen vorgelegt werden.

Diese Corona-Regeln bleiben nach dem 2. April
Maskenpflichtin Krankenhäusern, Altenheimen und im ÖPNV
Testpflichtin Krankenhäusern, Altenheimen und Schulen

Neue Corona-Regeln: Lockerungen ab dem 2. April in Hessen

Hessens Gesundheitsminister Kai Klose fordert vor allem Personen über 70 Jahre und Menschen mit Vorerkrankungen dazu auf, sich ein viertes Mal impfen zu lassen. „Wir haben eine sehr hohe Zahl an Infektionen. Hunderte Tote, die mit Corona gestorben sind, können wir nicht schulterzuckend akzeptieren“, sagte er. Die Regularien des Bundes bezeichnete er als diffus.

Zudem äußerte sich Klose noch zu den Hotspot-Regelungen. Kein Land könne eine Maskenpflicht anordnen, obwohl das angesichts hoher Infektionszahlen eigentlich angebracht wäre. Kreise und Städte müssten deshalb in solchen Fällen selbst aktiv werden. Sich auf konkrete Infektionszahlen als Richtwert zu einigen, sei ein Problem der Hotspot-Regelung gewesen. (Samira Müller) *fnp.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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