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Mehr als 50 Prozent überladen: Polizei zieht Kleintransporter aus dem Verkehr

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A7 Hünfeld/Schlitz: Polizei zieht Kleintransporter aus dem Verkehr
Beim Wiegen des Transporters stellte sich heraus, dass dieser bei erlaubten 3500 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht insgesamt über 5400 Kilogramm wog. © Polizeipräsidium Osthessen

Ein stark überladener Kleintransporter war am Donnerstag auf der A 7 in Richtung Norden unterwegs. Die Polizei ermittelte eine Überladung von 54 Prozent und verhängte eine Geldstrafe.

Hünfeld/Schlitz - Im Bereich der Anschlussstelle Hünfeld-Schlitz wurde eine Streife der Autobahnpolizei Petersberg am Donnerstag (29. September) auf den Transporter aufmerksam, da dieser eine deutliche Seitenneigung nach links und eine ausgebeulte Plane hatte. Das berichtet die Polizei Fulda in einer Pressemitteilung.

Hünfeld: Polizei zieht überladenen Kleintransporter aus dem Verkehr

Bei einem Überholvorgang habe der Kleintransporter teilweise die Bodenhaftung verloren und drohte aufgrund der Schieflage umzukippen. Bei der anschließenden Kontrolle gab der 45-jährige Fahrer gegenüber den Beamten an, dass er verschiedene Kartons mit Gütern und mehrere Kisten geladen habe. Bereits bei der Durchsicht der Ladungspapiere konnte festgestellt werden, dass der Transporter für eine derart schwere Ladung nicht geeignet war, heißt es weiter.

Die Beamten nahmen den Transporter genauer unter die Lupe. Dabei kam heraus, dass die vom Fahrer beschriebene Ladung nicht nur zu schwer war, sondern zusätzlich keinerlei Ladungssicherung durchgeführt worden war. Dadurch war ein Teil der Ladung auf der Ladefläche verrutscht und gegen die linke Seite der Plane gekippt. Dies hatte zu einer ungleichmäßigen Gewichtsverteilung des Transporters und in der Folge zur Schieflage geführt. (Lesen Sie hier: Unfall beim Überholen: Kleinbus mit Anhänger touchiert Radfahrer)

Bei der anschließenden Wiegung des Transporters stellte sich heraus, dass dieser bei erlaubten 3500 Kilogramm zugelassenem Gesamtgewicht insgesamt über 5400 Kilogramm wog und somit eine Überladung von über 54 Prozent vorlag. Die Weiterfahrt wurde untersagt, bis die Ladung auf ein geeignetes Fahrzeug umgeladen und gesichert werden konnte. Außerdem wurde ein entsprechendes Verfahren wegen Überladung gegen den Fahrer eingeleitet, welcher in diesem Zusammenhang eine Sicherheitsleistung in Höhe eines vierstelligen Betrags vor Ort entrichten musste. (sob)

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