2,6 Tonnen zu viel: Polizei stoppt überladenen Transporter auf der A7

Einen deutlich überladenen Kleintransporter hat die Autobahnpolizei kürzlich auf der A7 bei Niederaula aus dem Verkehr gezogen. Das zulässige Gesamtgewicht war um beträchtliche 74 Prozent überschritten worden.
Niederaula - 2,6 Tonnen abladen hieß es für den Fahrer des Kleintransporters, den die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld einer Verkehrskontrolle hatte. Zuvor war der Transporter auf der A7 zwischen den Anschlussstellen Niederaula und Hünfeld/Schlitz in Fahrtrichtung Süden beim Passieren eines Streifenwagens ins Visier der Beamten geraten.
A7: Polizei stoppt deutlich überladenen Transporter
„Stark ausgebeulte Reifen und auffällig ‚wippende‘ Karosseriebewegungen des Fahrzeuges waren ein erstes Indiz für eine mögliche Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse“, berichtet das Polizeipräsidium Osthessen am Mittwoch.
„Bei der anschließenden Kontrolle und Verwiegung auf einer geeichten Waage, staunten die Beamten nicht schlecht“, heißt es: Der Kleintransporter, welcher über eine zulässige Gesamtmasse von 3500 Kilogramm verfüge, habe eine tatsächliche Masse von 6100 Kilogramm (netto) auf die Waage gebracht. Die Überschreitung beträgt demnach 74 Prozent.
„Aufgrund der Überladung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt und eine Gewichtsreduzierung zur Gestattung der Weiterfahrt angeordnet“, so die Polizei, die dabei von einer „Zwangsdiät“ spricht. Die Ladung wurde anschließend auf drei weitere Kleintransporter der Firma verteilt. (Lesen Sie auch: Lkw kommt ins Schleudern und prallt mehrfach gegen Betonleitwand)
Kontrolle auf der A7 kostet Fahrer und Unternehmer viel Geld
Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen der Polizei wurde der Kleintransporter kurz zuvor angemietet, da der für den Transport vorgesehene Lkw bis 7,5 Tonnen aufgrund eines technischen Defektes ausgefallen war. „Die Einsparung eines für den Transport geeigneten Fahrzeuges kommt dem Halter nun jedoch vermutlich teuer zu stehen“, schreibt die Polizei.
Wegen weiterer Verstöße hinsichtlich des Fahrpersonalgesetzes beziehungswiese der Fahrpersonalverordnung drohen dem Fahrzeugführer und -Halter außerdem Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe. (lio)