Amtsgericht Hünfeld feiert 50 Jahre Mahnabteilung und 10 Jahre Vollstreckungsgericht

Das Amtsgericht Hünfeld hat am Mittwoch das 50-jährige Bestehen der Mahnabteilung und das 10-jährige Bestehen als zentrales Vollstreckungsgericht gefeiert.
Hünfeld - Doppeltes Jubiläum beim Amtsgericht Hünfeld: Dieses ist als zentrales Mahngericht für die hessenweite Bearbeitung aller Mahnverfahren zuständig und verwaltet als zentrales Vollstreckungsgericht die Vermögens- und Schuldnerverzeichnisse für ganz Hessen, wie das Hessische Ministerium der Justiz mitteilte.
Amtsgericht Hünfeld feiert doppeltes Jubiläum
„Dieses doppelte Jubiläum zeigt, welche zentrale Bedeutung das Amtsgericht Hünfeld für die Justiz und für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen hat“, erklärte Hessens Justizminister Roman Poseck anlässlich der Feierstunde in Hünfeld. „Gerade das Mahnverfahren erfüllt in unserem Rechtsstaat eine ganz wichtige Funktion. Es ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, das es Gläubigerinnen und Gläubigern einer bestimmten Geldsumme ermöglicht, schnell und kostengünstig einen für die Zwangsvollstreckung notwendigen Vollstreckungstitel zu erhalten.“
„Heute werden jährlich rund 450.000 Mahnverfahren bearbeitet, im ersten Jahr waren es lediglich 114.000 Mahnverfahren. Bearbeitet werden die Verfahren seit dem 1. Juli 2001 ausschließlich im maschinellen beziehungsweise automatisierten Mahnverfahren. Das Amtsgericht Hünfeld ist damit seit mehr als 20 Jahren auch Vorreiter der Digitalisierung“, so Justizminister Poseck. Auch das Landgericht Fulda setzt auf E-Akten.
Den Angaben des Hessisches Ministeriums der Justiz zufolge ist im Amtsgericht Hünfeld seit zehn Jahren auch das Vollstreckungsgericht untergebracht, was das Schuldnerverzeichnis für ganz Hessen verwaltet. „Hauptaufgabe des zentralen Vollstreckungsgerichts ist es, automatisiert die Datensätze der einzelnen Vollstreckungsorgane zu übernehmen, zu prüfen und in ein landesweites Schuldnerverzeichnis zu überführen“, heißt es.
Die beim Amtsgericht Hünfeld eingehenden Daten werden demnach mit den Daten der anderen zentralen Vollstreckungsgerichte in Deutschland in einem zentralen Bundesportal zusammengeführt. Somit steht ein bundesweites Schuldnerverzeichnis für Auskunftszwecke zur Verfügung.
Zentralisierungen sind Erfolg geworden: Justizminister dankt Amtsgericht-Mitarbeitern
„Im vergangenen Jahr gingen beim Amtsgericht Hünfeld als zentralem Vollstreckungsgericht fast 130.000 Eintragungsanordnungen zum Schuldnerverzeichnis ein. Diese Größenordnung zeigt, wie wichtig hier eine Zentralisierung ist. Das Vollstreckungsgericht verwaltet auch zentral die Vermögensverzeichnisse. Im Jahr 2022 wurden beim Amtsgericht Hünfeld fast 30.000 Vermögensverzeichnisse hinterlegt“, führte Poseck bei der Feierstunde weiter aus.
„Nach 50 beziehungsweise 10 Jahren können wir heute festhalten, dass die Zentralisierungsentscheidungen, die vor 50 und 10 Jahren getroffen wurden, weitsichtig und richtig waren“, so der Justizminister. Hünfeld sei für unzählige Gläubigerinnen und Gläubiger von Geldforderungen der Weg zur schnellen Durchsetzung ihres Rechts.
Hünfeld sei auch dank der Sonderzuständigkeiten des Amtsgerichts ein zentraler Ort der hessischen Justiz. Hinzu komme eine große Justizvollzugsanstalt. „Mit insgesamt rund 300 Arbeitsplätzen ist die Justiz ein wichtiger Arbeitgeber in dieser Stadt und in Osthessen. Ich werde mich auch weiter dafür einsetzen, die ländlichen Regionen in Hessen durch Aufgabenverlagerungen und Zuständigkeitskonzentrationen in der Justiz zu stärken“, so Poseck. Der Justizminister dankte abschließend den Mitarbeitern des Amtsgerichts Hünfeld für „ihren großen und kompetenten Einsatz. Ihnen ist es zu verdanken, dass die vorgenommenen Zentralisierungen ein Erfolg geworden sind.“ (lio)