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Vorfall auf dem Lullusfest: Messerattacke im Rausch - drei Jahre Haft für 24-Jährigen

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Von: Anja Hildmann

Lullusfest 2022 in Bad Hersfeld
Auf dem Lullusfest kam es im vergangenen Jahr zu einer Messerattacke. © Stadt

Ein 24-jähriger Bad Hersfelder ist wegen gefährlicher Körperverletzung mittels eines Messers und Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Schöffengericht am Amtsgericht in Bad Hersfeld zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden.

Bad Hersfeld - Richterin Christina Dern hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte gegen 1.30 Uhr am 15. Oktober des vergangenen Jahres nach dem Besuch des Lullusfests in Bad Hersfeld (Hessen) grundlos auf einen heute 26-Jährigen losgegangen war. Es habe zunächst ein Gerangel und Schläge gegeben. Nachdem Angreifer und Opfer auf dem Boden lagen, zog der Angeklagte ein Messer aus einem Holster und stach auf sein Opfer ein. Dieses erlitt drei Stiche in den linken Unterschenkel, einen in den rechten Oberarm, einen in die Flanke und zwei in den Rücken.

Hessen: Messerattacke auf dem Lullusfest - drei Jahre Haft für 24-Jährigen

Sowohl Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban als auch Verteidiger Christian Kusche sprachen in ihren Plädoyers von glücklichen Umständen, dass das Opfer nicht schlimmere Verletzungen oder gar den Tod davongetragen habe. Der Angeklagte selbst, der aus der JVA Hünfeld vorgeführt wurde, hatte keinerlei Erinnerungen mehr an das Geschehen. Laut medizinischem Gutachten lag bei ihm eine Mischintoxikation aus Alkohol, Drogen und Medikamenten vor. Der Promillewert muss zur Tatzeit zwischen 1,79 und 2,23 betragen haben.

Der psychiatrische Gutachter Dr. Helge Laubinger aus Kassel war zu dem Ergebnis gekommen, dass das Gericht aufgrund des Alkohol- und Drogenkonsums zu einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Urteilsfindung gelangen könne. Die Gefahr von Wiederholungstaten im Rausch sei nicht auszuschließen. Der Gutachter regte eine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Diesem Vorschlag folgte das Schöffengericht.

Info

Nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches werden Straftäter, die wegen einer Suchtkrankheit straffällig geworden sind oder während der Tat unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen, in einer forensischen Klinik untergebracht, wenn Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht. Das trifft laut Gutachten auf den 24-Jährigen zu. Seine Klinik-Unterbringung soll die maximale Zeit von zwei Jahren umfassen.

Der Angeklagte war bereits als Zwölfjähriger mit Drogen in Kontakt geraten, hat weder einen Abschluss noch eine Berufsausbildung. Seine Eltern hätten Drogen konsumiert. Bei seinem Opfer entschuldigte sich der 24-Jährige. Der 26-Jährige gehe seit der Tat abends nicht mehr alleine weg und halte Abstand zu Menschen, die er nicht kenne, hatte er berichtet. (rey)

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