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Mitarbeiter der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg vor Gericht: Aufträge ohne Vergleichsangebote vergeben?

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Dem Vorwurf der Bestechlichkeit sieht sich ein hochrangiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg seit rund fünf Jahren ausgesetzt. (Symbolfoto)
Dem Vorwurf der Bestechlichkeit sieht sich ein hochrangiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg seit rund fünf Jahren ausgesetzt. (Symbolfoto) © Silas Stein/dpa

Dem Vorwurf der Bestechlichkeit sieht sich ein hochrangiger Mitarbeiter der Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg seit rund fünf Jahren ausgesetzt. Jetzt muss er sich am Amtsgericht in Bad Hersfeld vor Strafrichterin Christina Dern verantworten.

Bad Hersfeld - 24 Fälle - zwischen Januar 2009 und Dezember 2014 - beinhaltete die Anklage, von denen einige inzwischen verjährt sind. Der heute 57-Jährige soll im genannten Tatzeitraum als Fachbereichsleiter unter Missachtung der Vergaberichtlinien des Landkreises Verträge im Auftragswert von insgesamt rund 613.000 Euro über die Belieferung und das Leasing von Druckern, Kopierern und Kopierpapier mit einem Unternehmen geschlossen haben. Dessen Geschäftsführer stammt aus demselben Ort wie der Angeklagte und soll ihm seit Jahren persönlich bekannt gewesen sein.

Im Gegenzug soll er unter anderem Einladungen zu Geschäftsessen und Geschenke bekommen haben. Die einzelnen Vertragssummen, die Staatsanwalt Christoph Wirth auflistete, liegen zwischen knapp 2300 und rund 125.700 Euro. (Lesen Sie hier: Frau aus Sinntal wird in Drogen-Prozess zur Kronzeugin).

Bad Hersfeld: Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Gericht - Aufträge ohne Vergleichsangebote vergeben?

Der Prozess hatte eigentlich schon im Januar 2019 stattfinden sollen, war nach zwei Anträgen von Verteidiger Michael Bock jedoch vorläufig wieder abgesetzt worden. Schon damals hatte Bock für seinen Mandanten eingeräumt, dass bei der Vergabe und Beschaffung in einzelnen Fällen möglicherweise nicht alles ganz korrekt abgelaufen sei, allerdings nicht aufgrund von Bestechung oder Freundschaft. Zudem sei dem Kreis kein Schaden entstanden. Auch jetzt übte er harsche Kritik sowohl an den Ermittlungen der Polizei als auch am Vorgehen der Staatsanwaltschaft.

Den Verdacht der Bestechlichkeit hatten zunächst Belege des mittlerweile ehemaligen Geschäftsführers der Firma untermauert, auf denen der Name des Angeklagten und entsprechende Zwecke vermerkt waren. Dass diese aber offenbar falsch waren, sagten nun nicht nur der Aussteller selbst, sondern auch weitere Zeugen aus. „Ich bin schlampig mit den Bewirtungsbelegen umgegangen“, so der Ex-Geschäftsführer.

Ex-Geschäftsführer: „Ich bin schlampig mit den Bewirtungsbelegen umgegangen“

Im Raum steht nun - mit Blick auf die Vergaben ohne Ausschreibung - indes noch der bisher nicht angeklagte Verdacht der Untreue. Die Verhandlung soll in dieser Woche fortgesetzt werden. Seitens des Staatsanwalts gibt es das Angebot, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.

Der erste Prozesstag hatte sich über rund sieben Stunden hingezogen. Schon 2013 war der Angeklagte in einem anonymen Schreiben bezichtigt worden, dem Geschäftsführer einer Firma für EDV-Systeme, Druck- und Kopiertechnik Aufträge „zuzuschanzen“. Nach einer ersten Befragung des damaligen Leiters des Rechnungsprüfungsamts beim Kreis war die Sache jedoch eingestellt worden. 2015 wurde das Verfahren erneut aufgenommen, nachdem eine ehemalige Kollegin des Beschuldigten, mit der er um eine neue Stelle konkurrierte, sich mit ähnlichen Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft meldete.

Angebot des Staatsanwalts: Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen

Von Denunziantentum und einseitigen Ermittlungen zulasten seines Mandanten sprach Verteidiger Michael Bock nun im Gerichtssaal. Während die Zeugenaussagen zu den Belegen, die die Bestechung beweisen sollten, den Angeklagten allesamt entlasteten, sorgten weitere Aussagen zum Beispiel des damaligen Leiters des Rechnungsprüfungsamtes sowie eines untergebenen Kollegen vorwiegend für Irritationen. Denn demnach hätte eigentlich auffallen müssen, wenn große Aufträge ohne Vergleichsangebote vergeben würden – was nicht der Fall war. Ein früheres Angebot, das Bestechlichkeitsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen, hatten Bock und sein Mandant einst abgelehnt, sie wollten vielmehr seine Unschuld beweisen. Über das neuerliche Angebot müsse man nun sprechen. (Nadine Maaz)

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