„Katastrophale Ladungssicherung“: Autobahnpolizei beendet Weiterfahrt eines Lkw

Die Polizei stoppte auf der A4 einen völlig überladenen Sattelzug mit einer „katastrophalen Ladungssicherung“. Auf Fahrer und Transportunternehmen kommen nun hohe Bußgelder zu.
Bad Hersfeld - Beamten der Schwerverkehrsüberwachung der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld waren am Montagmittag (27. Februar), gegen 13 Uhr, auf der A4 - zwischen der Anschlussstelle Bad Hersfeld und dem Kirchheimer Dreieck - ein völlig überladener Sattelzug aufgefallen, der „unmittelbar aus dem Verkehr gezogen werden musste“. Das berichtet das Polizeipräsidium Osthessen aus Fulda.
Bad Hersfeld: Autobahnpolizei beendet Weiterfahrt eines überladenen Lkw
Fabrikneue sogenannte „Hakenliftcontainer“ unterschiedlicher Größen und Bauarten beförderte der auffällige Sattelzug mit dem Fahrtziel Südwestfrankreich. „Dass die verwendeten Transportfahrzeuge zur sicheren Beförderung von acht Containern ungeeignet waren, stand für die Polizisten bereits auf den ersten Blick fest“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Die Container waren bei der Verladung auf dem Sattelanhänger in- und aufeinandergestapelt worden. Da den Beamten klar war, dass die Abladung nicht ganz einfach werden würde, musste auch eine geeignete Abladeörtlichkeit gefunden werden. Daraufhin wurde der Sattelzug zum Folgen auf den Autohof nach Kirchheim aufgefordert.
Auf dem Sattelanhänger fanden die Beamten zwei hintereinander verladene Abrollcontainer, in denen jeweils ein weiterer flacher Container seitenverkehrt aufgeladen worden war. Hierdurch entstand ladungsbedingt eine erhebliche Überhöhe. Anstatt der zulässigen vier Meter, war der kontrollierte Sattelzug jetzt 4,25 Meter hoch. „Eine durch den Fahrer vorgelegte Ausnahmegenehmigung legitimierte die Höhendifferenz nicht“, so die Beamten.

Die angewandte „katastrophale Ladungssicherung“ war für den Transport gänzlich ungeeignet, um den im Fahrbetrieb auftretenden Kräften standhalten zu können. Die zur Sicherung verwendeten Spanngurte waren zudem beschädigt und daher zur Ladungssicherung nicht zu gebrauchen. Das hatte zur Folge, dass dich die Ladung während der Fahrt bereits „selbstständig gemacht“ hatte und zum Kontrollzeitpunkt deutlich erkennbar nach rechts verrutscht war.
„Bei sogenannten ‚verkehrsüblichen Fahrzuständen‘, wie stärkeren Bremsungen, engen Kurvenfahrten oder plötzlichen Ausweichmanövern, wäre ein Herabfallen der geladenen Container sehr wahrscheinlich gewesen. Dass der Sattelzug mit dieser Ladung die insgesamt geplanten circa 2.200 Kilometer Fahrtstrecke zurückgelegt hätte, ohne Schaden anzurichten, war damit sehr unwahrscheinlich“, so die Polizei.
Autobahn 4: Hohe Bußgelder für Transportunternehmen und Lkw-Fahrer
Mit entsprechenden Ladungssicherungshilfsmitteln hätten auf dem beanstandeten Sattelzug durchaus zwei der beförderten Container sachgerecht gesichert werden können. Dabei wäre auch keine Überhöhe des Transportes entstanden und das seitliche Verrutschen der Ladung wäre verhindert worden. Dass für den Transportunternehmer der zu erzielende Frachterlös bei acht beförderten Containern natürlich deutlich höher liegt, als bei einer erlaubten und sicheren „Zweierladung“, liegt auf der Hand.

Damit sich der erlangte Wettbewerbsvorteil für den Transportunternehmer nicht lohnt und gleichzeitig keine Anreize für künftige, gleichgelagerte Transporte geschaffen werden, wurde durch die Polizeibeamten bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel eine „Vermögensabschöpfung durch Bußgeldanpassung“ angeregt. Diese Möglichkeit sieht das Ordnungswidrigkeitengesetz speziell für solche Fälle vor.
Den Transportunternehmer erwarten nun ein hohes vierstelliges Bußgeld, die Kosten für die Umladung, für Ersatzfahrzeuge und für zusätzliches Personal. Für die begangenen Verstöße wurde auch bei dem kontrollierten Fahrer ein dreistelliger Euro-Betrag im Rahmen einer Sicherheitsleistung erhoben.
Auf der Autobahn 7 bei Fulda kam es am 27. Februar zu einem schweren Unfall, bei dem drei Lkws und ein Transporter verwickelt waren. Drei Personen wurden dabei leicht verletzt.