K+S bekommt vom RP Kassel Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra

Das Regierungspräsidium Kassel hat der K+S Minerals and Agriculture GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus den Werken Werra und Neuhof-Ellers in die Werra erteilt.
Heringen/Kassel - Wie das RP mitteilt, hat Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber das mehr als 500 Seiten umfassende Papier bereits unterzeichnet. Antragsgemäß sei 2020 zunächst über die Erteilung der Erlaubnis für das Jahr 2021 und nun erst über die Folgeerlaubnis für die Jahre 2022 bis 2027 entschieden worden.
Dadurch habe die zum Ende dieses Jahres veröffentlichte Bewirtschaftungsplanung der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser für die 3. Bewirtschaftungsperiode in der künftigen Einleit-Erlaubnis für den Zeitraum 2022 bis 2027 entsprechend umgesetzt werden können, so das RP.
K+S bekommt vom RP Kassel Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer in die Werra
Die vom Regierungspräsidium Kassel erteilte wasserrechtliche Erlaubnis schaffe weitere Sicherheit für die Produktion mineralischer Düngemittel und hochreiner Salzprodukte an den K+S-Standorten Werra und Neuhof-Ellers, schreibt K+S in einer Stellungnahme.
„Die neue Erlaubnis ist eine gute Nachricht für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werken Werra und Neuhof-Ellers“, wird Dr. Burkhard Lohr, Vorstandsvorsitzender der K+S Aktiengesellschaft, zitiert. Sie zeige, dass die umfangreichen Investitionen und Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Umwelt und zur umweltgerechten Umstellung des Entsorgungskonzeptes am Werk Werra anerkannt würden.
Mit der neuen Erlaubnis werden die Grenzwerte in der Werra am Pegel Gerstungen erneut schrittweise gesenkt und damit an die Vorgaben der Bewirtschaftungsplanung der FGG Weser angepasst. Während der Bewirtschaftungsplan nur Zielwerte vorgibt, mussten diese in der Erlaubnis auf Grenzwerte umgerechnet werden.
Der Grenzwert für Chlorid wird zunächst von 2,4 Milligramm pro Liter auf 2,0 mg/l, ab 2023 weiter auf 1,820 mg/l und ab dem 2024 nochmals auf 1,7 mg/l reduziert. Die Grenzwerte für Magnesium und Kalium werden stufenweise bis auf 235 mg/l und 150 mg/l im Jahr 2024 gesenkt.
Die Erlaubnis für die Jahre 2022 bis 2027 enthält ferner den Vorbehalt einer weiteren Absenkung der Grenzwerte für die Jahre 2026/2027, dessen Umsetzung von einer erneuten Überprüfung der Zielwerte durch die FGG Weser im Jahr 2024 abhängt. Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) hatte in einer Pressemitteilung betont, der neue „Bewirtschaftungsplan Salz sowie das Ende der Versenkung salzhaltiger Abwässer seien „Meilensteine für den Umweltschutz an Werra und Weser“.
Trotz grundsätzlicher Zustimmung zu Zielen des Bewirtschaftungsplans („nach vielen Jahrzehnten geht es endlich in die richtige Richtung“) hatte sich der Bund für Umwelt und Naturschutz in Deutschland (BUND) in einer Pressenotiz kritischen Nachfragen gestellt. Der BUND warnt vor zahlreichen Unwägbarkeiten auf dem „Reduktionspfad“ und verweist auf die geplante Unter-Tage-Lagerung von Salzabwasser sowie das Fehlen einer betriebssicheren Lösung für die Abdeckung der Kalihalden.