Ihre 44-jährige Kollegin sagte aus: „Kollegen, die nicht geimpft sind, müssen sich vor der Arbeitszeit, also bevor sie einstempeln, testen. Mitarbeiter, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, können dies in ihrer Arbeitszeit tun.“ Diese Bescheinigung hätte ein Testen während der Arbeitszeit ermöglicht.
Der Amtsarzt der Bundespolizei, dem die Impfbefreiung vorgelegt wurde, erkannte auf den ersten Blick, dass die Bescheinigung nicht den Anforderungen entsprach und demnach ungültig sei. „Es fehlten die Adresse und eine Unterschrift. Ich wollte die Ärztin konsultieren, das war jedoch nicht möglich, weil die Praxis gar nicht existierte“, so der Arzt.
„Bei mir ist dann ein Hinweis eingegangen, dass dieses Dokument möglicherweise nicht den Vorgaben entspricht – dabei könnte es sich um ein Dienstvergehen handeln. Da wir nicht intern ermitteln, werden in solchen Fällen Disziplinarverfahren eröffnet und die Staatsanwaltschaft übernimmt alles weitere“, gab die 44-jährige Zeugin an. Staatsanwältin Wagner befragte die Zeugin zu der Stimmung innerhalb der Bundespolizei. „Es gab keinen Impfzwang, jedoch Spannungen zwischen Geimpften und Ungeimpften“, beschrieb sie.
Richter Marc Sattler richtete das Wort an Staatsanwältin Wagner und Pflichtverteidiger Matthias Brandes, der sich für seinen Mandanten im Verlauf des Prozesses immer wieder stark machte: „Können Sie sich einigen, das Verfahren möglicherweise einzustellen?“
Während die Staatsanwaltschaft auf 1000 Euro Strafe sowie gemeinnützige Arbeit pochte, legte der Verteidiger Präzedenzfälle vor, die Strafen weit unter 200 Euro vorsahen. Schließlich einigten sie sich auf 500 Euro als Spende für die Kinderhilfestiftung in Frankfurt. Das Verfahren ist endgültig eingestellt, sobald die Summe beim Verein eingeht.
Es ist nicht das erste Mal gewesen, das sich das Hünfelder Amtsgericht mit einem falschem Impfattest beschäftigen musste: Im Februar stand eine Frau vor Gericht, die eine solche Bescheinigung für ihren Sohn organisiert hatte.