Neue Corona-Regeln: Keine Maskenpflicht mehr in Fußgängerzonen im Kreis Hersfeld-Rotenburg

Die neue Corona-Landesverordnung wird mit sofortiger Wirkung auch im Landkreis Hersfeld-Rotenburg umgesetzt. Seit Montag gilt deshalb in den Fußgängerzonen in Bad Hersfeld und Rotenburg auch keine Maskenpflicht mehr.
Bad Hersfeld - Auf die Neuregelung weist der Landkreis in einer Pressemitteilung hin. Die Landesregierung hatte die neuen Regeln am Wochenende beschlossen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes fällt die Hotspot-Regelung in ganz Hessen. Stattdessen gilt landesweit inzidenzunabhängig die 2G-Plus-Regel in Innenräumen, also bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab zehn Personen, in Freizeiteinrichtungen, in Schlössern, Museen, Galerien und Gedenkstätten.
2G-plus gilt aber auch in gedeckten Sportstätten wie Turnhallen, bei touristischen Übernachtungen und der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen in Übernachtungsbetrieben. Darüber hinaus fällt mit der neuen Verordnung die 2G-Regelung im gesamten Einzelhandel.
Corona: Maskenpflicht in Fußgängerzonen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg entfällt
Stattdessen muss beim Einkaufen ab sofort eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also beispielsweise auch im Supermarkt oder in der Drogerie.
Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht und bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben. (tw)