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Ehepaar verurteilt: Waren bestellt, aber nie bezahlt

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Hünfeld - Wegen zahlreicher Betrugsfälle musste sich gestern ein Ehepaar, das zur Tatzeit in Burghaun wohnte, vor dem Hünfelder Amtsgericht verantworten. Die beiden wurden zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Die Liste der vorgeworfenen Taten war lang, die Oberamtsanwältin Silke Röder vor dem Amtsgericht in Hünfeld verlesen hat. In 28 Fällen sollen die 29-jährige Angeklagte und ihr 37-jähriger Ehemann unter anderem Tiernahrung, Kleidung und Bahntickets im Internet teilweise unter falschem Namen bestellt und nicht bezahlt haben. Dafür sollen sie auch fremde Kontodaten verwendet haben. Beide sind wegen ähnlicher Taten vorbestraft.

Zäh entwickelte sich der Verhandlungsbeginn, da sich die Angeklagten anfangs nur teilgeständig zeigten. Die 29-Jährige räumte ein, für ihren Bruder Reifen und Felgen unter falschem Namen bestellt zu haben. Dies habe sie nur getan, um ihn für Mietschulden zu entschädigen. Weiter gestand sie, einen Container zur Entsorgung von Sperrmüll angefordert zu haben. Diesen habe sie nicht bezahlen können, und auf eine Ratenzahlung habe sich die Firma später nicht mehr eingelassen.

Ihr Mann gab vor Gericht zu, auf einer Bescheinigung die Unterschrift seines Ex-Vermieters gefälscht zu haben. Die Eigentümerin der neuen Wohnung habe auf einer Bestätigung bestanden, dass aus dem letzten Wohnverhältnis keine Schulden entstanden seien. Dies habe er nur getan, damit seine Frau und er nach seiner Haftentlassung ein Dach über dem Kopf hätten, erklärte sein Verteidiger Jochen Kreissl.

Weitere Taten gestanden die Eheleute zuerst nicht. Einen Kaminofen etwa habe man nicht bestellt. Als Oberamtsanwältin Silke Röder nachhakte, verwickelten sich die Angeklagten in Widersprüche. Widerwillig mussten sie zugeben, dass es sich um ihre Adresse, Telefon- und Kontonummer handelte, die auf dem Lieferschein vermerkt waren. Jedoch seien sie am Liefertag nicht zuhause gewesen, meinten sie sich zu erinnern. Mit den Ausflüchten seines Mandanten zeigte sich Verteidiger Kreissl unzufrieden. "Es sind zu viele Zufälle", redete er seinem Mandanten ins Gewissen.

Erst nach einer Unterbrechung kam die Verhandlung in Fahrt. Die Angeklagten räumten die Taten ein. "Sie wusste, dass ihr Konto nicht gedeckt ist", erklärte Verteidigerin Daniela Morbach das Verhalten ihrer Mandantin. Sie erläuterte, sie habe Angst vor einer weiteren Inhaftierung.

In seinem Urteil folgte Richter Szymon Mazur teilweise dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte beide, wie gefordert, zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe, setzte diese aber zur Bewährung für einen Zeitraum von fünf Jahren aus. Als Auflage müssen sie 150 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Außerdem muss der 37-Jährige monatlich 30 und seine Frau 40 Euro zahlen. Beide müssen sich in psychotherapeutische Behandlung begeben.

"Die Angeklagten haben dank ihrer Verteidiger in allerletzter Minute die Reißleine gezogen", begründete Richter Mazur seine Entscheidung für eine Bewährungsstrafe. Der Bericht der Bewährungshelferin lasse hoffen, dass das Paar mit ihren alten Gewohnheiten gebrochen habe und sich ein neues Leben aufbaue.

Weiter mussten sie versprechen, keinen Internetzugang zu unterhalten. "Mit dem Computer haben sie genug Unfug getrieben, damit sollten sie erst einmal aufhören", erklärte er. "Es ist ihre letzte Chance. Nun müssen Taten folgen. Bei der ersten Enttäuschung sind sie drin", verdeutlichte der Richter.

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