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Ermittlungen dauern an: Vorwurf der Untreue gegen zwei Ex-Bankvorstände

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Von: Hartmut Zimmermann

Raiffeisenbank Burghaun
Nach der Verschmelzung der VR-Bank Nordrhön mit der Raiffeisenbank Burghaun ermittelt die Staatsanwaltschaft seit längerer Zeit gegen zwei der Burghauner Ex-Vorstände. © Hartmut Zimmermann

Im August 2020 hatten die VR-Bank Nordrhön und die Raiffeisenbank Asbach-Burghaun ihre Fusion eingeleitet. Im Geschäftsbetrieb ist Alltag eingekehrt. Doch nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zwei der damaligen Burghauner Vorstände.

Hünfeld/Fulda - Entgegen der bisherigen Berichterstattung, dass gegen die drei Vorstände Thomas Hüttner, Hartmut Schenk und Carsten Glebe juristische Schritte eingeleitet worden seien, hat eine Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft Fulda ergeben, dass Vorstandsmitglied Glebe nicht Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen war und ist.

Hessen: Vorwurf der Untreue gegen zwei Ex-Bankvorstände

Das Verfahren wurzelt in einer Anzeige, in der Hüttner und Schenk, beide einstige Vorstände der ehemaligen Raiffeisenbank Asbach-Burghaun (davor Raiffeisenbank Asbach-Sorga), Untreue vorgeworfen wird, teilte Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban als Sprecherin der Fuldaer Staatsanwaltschaft mit. Das Verfahren, das schon seit Anfang des Jahres 2021 läuft, ist noch nicht abgeschlossen: Die Ermittlungen dauerten an, hieß es in einer Auskunft der Strafverfolgungsbehörde. Schenk und Hüttner wollten sich auf Anfrage der Redaktion zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.

(Relativ) große Bank übernimmt kleine Bank – das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Bei dieser Fusion war die Ausgangslage jedoch etwas anders als üblich, denn die Burghaun-Asbacher Bank, die erst 2019 durch eine Fusion zusammengefunden hatte, war offenbar in Turbulenzen geraten. So löste der Aufsichtsrat seinerzeit die bisherigen Vorstände Schenk, Hüttner und Glebe ab. Diese hätten sich „gegenseitig wochenlang blockiert“, so der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Elmar Oss.

Nach der im Sommer 2020 rückwirkend zum Jahresbeginn beschlossenen Fusion mit der VR-Bank Nordrhön konnte man sich wieder stärker dem Alltagsgeschäft zuwenden. Doch sowohl vor den Fusionsentscheidungen als auch in den entsprechenden Versammlungen hatte es deutliche Kritik gegeben. Dabei war es auch um die Bewertung der Substanz der Burghauner Bank im Zuge der Fusion gegangen. (Lesen Sie hier: Dörfer bleiben ohne Bargeld: Raiffeisenbank schließt drei Automaten-Filialen endgültig)

Staatsanwaltschaft Fulda: Ermittlungen dauern an

Sowohl die Generalversammlung der Burghaun-Asbacher Bank als auch die Vertreterversammlung der VR-Bank hatten die Verschmelzung mit deutlicher Mehrheit beschlossen. In der Sitzung hatte der damalige Aufsichtsrat Oss sein Ehrenwort gegeben, juristisch prüfen zu lassen, ob die Vorstände sich strafbar gemacht hätten. Die Vorstände waren seinerzeit nicht entlastet worden.

Auf eine Nachfrage zum Stand dieser juristischen Schritte äußert sich der Aufsichtsratsvorsitzende der VR-Bank Nordrhön, Christoph Priller, schriftlich. In seinem Brief betont er, dass das Geldinstitut wegen eventueller zivilrechtlicher Verfahren oder strafrechtlicher Ermittlungen keine Auskünfte gebe. Das sei zum einen in der Verschwiegenheitspflicht, zum anderen in den Rechten Betroffener begründet, so der Aufsichtsratsvorsitzende.

Priller betont, „dass die zuständigen Gremien der VR-Bank Nordrhön erforderliche und angemessene Schritte eingeleitet haben, um Schaden von der Bank und ihren Mitgliedern abzuwenden sowie gegebenenfalls bestehende Ansprüche zu sichern.“ Seitens der Staatsanwaltschaft Fulda war Anfang dieses Jahres mitgeteilt worden, dass außer dem erwähnten Betrugsvorwurf keine weiteren Verfahren anhängig seien.

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