Ausgangspunkt war eine feuchtfröhliche Geburtstagsfeier in einem Jugendraum im „Hotel Engel“, auf der einer der Angeklagten und die Zeugen zu Gast waren. Wer da Geburtstag hatte, wusste allerdings keiner der Beteiligten. Während dieser Feier kam es zu einer Auseinandersetzung, bei der schließlich „jeder auf jeden losging“, wie mehrere Zeugen berichteten.
Dabei wurde auch der Hünfelder von einem 22-Jährigen aus Fulda geschlagen, irrtümlich, wie der dann feststellte. Der Fuldaer entschuldigte sich theatralisch bei dem Hünfelder und bot ihm an, seinerseits zuzuschlagen, doch das lehnte dieser ab. Er sei aber immer noch wütend gewesen.
So weit waren die Zeugenaussagen relativ weit in Einklang zu bringen. Der Hünfelder soll dann seine türkischen Freunde aus Bebra angerufen und nach Hünfeld bestellt haben, um dem Schläger aus Fulda eine Abreibung zu verpassen. Angeblich waren die beiden Brüder aus Bebra dabei, von denen der jüngere tatsächlich mit dem Hünfelder befreundet ist und angab, den Abend mit ihm in Bebra verbracht zu haben. Das war ziemlich sicher eine Lüge, weil der Hünfelder von mehreren Zeugen auf der Party in der Haunestadt gesehen worden war.
Gelogen war aber wohl auch, dass die beiden Brüder an der zweiten Schlägerei beteiligt gewesen sein sollen. Der Zeuge, der das behauptete, verwechselte die Namen der Geschwister und erkannte den Älteren nicht von der persönlichen Begegnung, sondern lediglich von einem Profilbild im Internet, das ihm jemand zugeschickt hatte – mit der Behauptung, das sei einer der Täter. Der Zeuge will zudem die Form des Bartes des Bebraners wiedererkannt haben – „den trägt halb Bebra so“, so der Angeklagte dazu.
Alle anderen Zeugen, die brutal aus dem Auto gezerrt und verprügelt worden waren, erklärten, die beiden Brüder aus Bebra noch nie gesehen und auch ihre Namen nicht gehört zu haben. Unter diesen Umständen blieb dem Gericht also nur, das Verfahren einzustellen.
Immer wieder fassungslos waren Richterin Kilian-Bock und ihre Schöffen über das völlige Desinteresse selbst der schwer verletzten Zeugen an einer Aufklärung des Falls und die Diskrepanz zwischen deren Aussagen bei der Polizei kurz nach der Tat und dem, was sie vor Gericht behaupteten. Alle bestritten jedoch, unter Druck gesetzt oder bedroht worden zu sein. Auf einen der Zeugen könnte nun allerdings eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung zukommen.
Während Staatsanwältin Lambiel bei dem letzten Angeklagten, dem Hünfelder, immerhin den Tatbestand der Beihilfe zu einer Straftat gegeben sah und eine Geldstrafe von 1500 Euro forderte, entschied das Gericht aufgrund der unklaren Beweislage im Zweifel für den Angeklagten und sprach ihn frei. „In Bebra lachen sie sich jetzt kaputt“, ärgerte sich Kilian-Bock.