Die durch die Gefahrenabwehrverordnung eingeführte Kastrationspflicht von „Freigänger-Katzen“ solle das Vorbereiten und Durchführen von solchen Kastrationsaktionen vereinfachen.
Des Weiteren schließe sich die Marktgemeinde Haunetal den Forderungen des Hersfelder Tierschutzvereines an: Die Marktgemeinde erhöhe ihren Kostenbeitrag für dessen Arbeit auf einen Euro pro Einwohner im Jahr. Dies wird derzeit in einem neuen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Hersfelder Tierschutzverein niedergeschrieben.
Siebert verweist auch darauf, dass mit der Verordnung zusätzliche Belastungen auf die Verwaltung zukommen. Es sei klar, dass die Marktgemeinde aufgrund ihrer bescheidenen personellen Aufstellung diese nun auferlegten Verpflichtungen nicht vollumfänglich kontrollieren könne. „Die Gefahrenabwehrverordnung bietet uns jedoch eine Rechtsgrundlage, um in Einzelfällen handeln zu können“, betont sie.