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Chip- und Kastrationspflicht für Katzen: Haunetal setzt auf klare Regeln

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Von: Hartmut Zimmermann

Bei frei laufenden  Katzen möchte die Marktgemeinde Haunetal künftig gewährleistet sehen, welchem Herrchen oder Frauchen sie zuzuordnen sind.
Bei frei laufenden Katzen möchte die Marktgemeinde Haunetal künftig gewährleistet sehen, welchem Herrchen oder Frauchen sie zuzuordnen sind. © Vladimir Liverts/Fotolia

Haunetal packt an, was die Kommunen im Altkreis Hünfeld bislang vermeiden: Die Marktgemeinde verpflichtet die Katzenhalter, ihre frei laufenden Tiere mit einem Chip oder einer Tätowierung markieren und von einem Tierarzt kastrieren zu lassen.

Haunetal - Die Regeln stehen kurz und klar im Paragraph 3a der „Gefahrenabwehrverordnung“. Sie wurde Anfang Dezember von der Gemeindevertretung verabschiedet.

Der Tierschutzverein Hünfeld in Hessen unternimmt seit Jahren Anläufe, die Kommunen dazu zu bewegen, eine solche Regelung auf den Weg zu bringen – bislang ohne Erfolg. Die Tierschützer argumentieren, dass sich nur so die enorme Vermehrung frei lebender Katzen verhindern lasse. Diese führe zu großem Elend unter den Tieren.

Zudem beklagen Vogelschützer, dass die große Zahl streunender Tiere zahllose Vögel gerade in der Brutzeit das Leben koste. Auch im Rathaus Neukirchen verweist man darauf, bei der Erstellung dieser Satzung das Ziel verfolgt zu haben, eine Rechtsgrundlage für die Verringerung und Vermeidung von Tierleiden durch unkontrollierte Vermehrung von streunenden Katzen zu schaffen.

Hessen: Diese Gemeinde führt Chip- und Kastrationspflicht für Katzen ein

„Da eine Katze etwa zweimal im Jahr Nachwuchs bekommen kann, ist eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen, die den Katzenhaltern mit der gemeindlichen Gefahrenabwehrverordnung zukünftig auferlegt wird, ein sinnvolles Mittel, um eine Überpopulation von streunenden Katzen vermeiden und somit das dadurch entstehende Tierleiden zu verringern“, schreibt Haunetals Ordnungsamts-Mitarbeiterin Annika Siebert auf Anfrage unserer Zeitung.

Zudem wolle die Marktgemeinde mit der Verordnung einen Schritt auf die Tierschutzvereine und den Tierschutzbund zugehen, der eine Einführung einer flächendeckenden Kastrations- und Kennzeichnungspflicht vorschlage, schreibt Siebert weiter. Bereits in der Vergangenheit habe der Hersfelder Tierschutzverein im Auftrag der Gemeinde Haunetal streunende Katzen in einem gemeindlichen Ortsteil kastriert und somit eine unkontrollierte Vermehrung verhindert.

Die durch die Gefahrenabwehrverordnung eingeführte Kastrationspflicht von „Freigänger-Katzen“ solle das Vorbereiten und Durchführen von solchen Kastrationsaktionen vereinfachen.

Haunetal erhöht Kostenbeitrag für Arbeit des Tierschutzvereins

Des Weiteren schließe sich die Marktgemeinde Haunetal den Forderungen des Hersfelder Tierschutzvereines an: Die Marktgemeinde erhöhe ihren Kostenbeitrag für dessen Arbeit auf einen Euro pro Einwohner im Jahr. Dies wird derzeit in einem neuen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Hersfelder Tierschutzverein niedergeschrieben.

Siebert verweist auch darauf, dass mit der Verordnung zusätzliche Belastungen auf die Verwaltung zukommen. Es sei klar, dass die Marktgemeinde aufgrund ihrer bescheidenen personellen Aufstellung diese nun auferlegten Verpflichtungen nicht vollumfänglich kontrollieren könne. „Die Gefahrenabwehrverordnung bietet uns jedoch eine Rechtsgrundlage, um in Einzelfällen handeln zu können“, betont sie.

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