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Hünfelds Kern soll rot bleiben - Stadt überarbeitet Baugestaltungssatzung

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Von: Harry Wagner

Hünfeld: Rote Dächer – das soll, als Zeichen regionaltypischer Bauart, in der Kernstadt weiterhin der Standard sein.
Rote Dächer – das soll, als Zeichen regionaltypischer Bauart, in der Kernstadt weiterhin der Standard sein. © Kai Remmers/dpa

Die in die Jahre gekommene Baugestaltungssatzung der Stadt Hünfeld ist überarbeitet und vereinfacht worden. In den Ortskernen und ortsbildprägenden Bereichen gelten mehr Einschränkungen als außerhalb davon. 

Hünfeld - Angela Huber, Sachbearbeiterin im Magistrat der Stadt Hünfeld, stellte dem Bauausschuss der Stadtverordnetenversammlung die Eckpunkte der novellierten Satzung vor. Hintergrund: Die Satzung aus dem Jahr 2008 war zuletzt 2015 überarbeitet worden. Mittlerweile habe sich aber weiterer Handlungsbedarf ergeben, weil die beantragten Abweichungen von dieser Satzung kontinuierlich gestiegen seien. Nun wolle man klarer und verständlicher definieren.

Und so soll künftig nicht mehr zwischen Kernstadt und dörflichen Stadtteilen unterschieden werden. Den Unterschied macht stattdessen die Frage, ob man sich in einer Kernzone befindet, ob es sich um einen das Stadt- beziehungsweise Ortsbild prägenden Bereich handelt – oder eben nicht. Die Abgrenzung zieht der Magistrat mithilfe eines Kasseler Stadtplanungsbüros und den Erkenntnissen, die unter anderem aus einer Stadtbegehung gewonnen wurden. (Lesen Sie hier: Sanierungsarbeiten sollen Frostschäden vermeiden: Hünfeld bessert zahlreiche Straßen und Wege aus)

Hessen: Dächer in Hünfelds Ortskernen sollen rot bleiben

Außerhalb soll künftig weniger reguliert werden, innerhalb gelten weiter strengere Maßgaben. Das regionaltypische Bauen genießt Priorität, soll heißen: Es ist geplant, eine Dachneigung von 38 Grad beizubehalten. Die Vorschriften in Sachen Dachfarbe lassen keine Ziegel in blauer oder gar violetter Farbe zu. Hünfeld soll rot bleiben – wenn auch nur auf den Dächern. Dennoch wolle man auch neuzeitlicher Architektur sowie Aspekten des energetischen Bauens und der Verdichtung gegenüber offen sein.

Bisher gab es in dem Gesamtwerk fünf einzelne Satzungen. Diese sollen nun auf drei reduziert werden. Das bisherige Regelwerk für Industrie und Gewerbe soll ganz entfallen, das bis dato separate für Mischgebiete ins neue Satzungs-Trio integriert werden.

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