Die Verteidigung sah das ganz anders: „Wo ist ein einziger Beweis für den Erwerb, Besitz und den Handel mit solchen Mitteln durch meinen Mandanten?“, eröffnete Rechtsanwalt Dr. Peter Müller-Engelmann sein Plädoyer und verwies auf die „dünne Beweislast der Anklage“. So habe diese eine Sicherstellung von Fingerabdrücken selbst nach Rückfrage der Verteidigung abgelehnt. „In meinen Augen sind das keine Beweise, sondern Spekulationen“, bekräftigte Dr. Müller-Engelmann.
Zudem bemängelte er, dass keine Analyse der Substanzen stattgefunden hat, die die Staatsanwaltschaft hätte anordnen müssen. „Können wir zweifelsfrei sagen, dass es sich tatsächlich um die Mittel handelt, die auf dem Etikett beschrieben sind?“, fragte er und plädierte letztendlich auf Freispruch.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Beweisaufnahme erneut zu öffnen und eine Analyse der Substanzen nachträglich durchzuführen, lehnte Richter Marc Sattler ab. Die daraus resultierenden Erkenntnisse seien nicht ausreichend aussagekräftig über die Schuld oder Nicht-Schuld des Angeklagten, sagte Sattler.
Er schloss sich der Verteidigung an und sprach den 63-Jährigen frei: „Erhebliche Zweifel an der Schuld wurden nicht aus dem Weg geräumt. So ist weder ein Motiv zu erkennen, noch steckt der Angeklagte in finanziellen Nöten“, so die Urteilsbegründung des Richters.