„Dies hätte nicht nur den LKW-Fahrer selbst, sondern auch weitere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden können“, so die Polizei. Aus diesem Grund verhinderte ein Zeuge den gefährlichen Plan des Lkw-Fahrers und verständigte die Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld. (Lesen Sie hier: Auf der Autobahn: Sattelzug droht umzufallen - Polizei zieht Lkw aus dem Verkehr)
Eine Streife ging dem Hinweis umgehend nach. Nach Klärung der Umstände wurde dem 32-jährigen Fahrer nicht nur wegen seines versuchten illegalen Auffahrens auf die Autobahn die Weiterfahrt untersagt. Die Beamten stellten außerdem fest, dass die Sicherung der verbliebenen Ladung auf dem verwendeten Lkw mit Kofferaufbau völlig unzureichend war. Das Fahrzeug war wegen fehlender Sicherungsmöglichkeiten zum Transport der beförderten Ladung nicht geeignet.
Doch wie konnte diese im wahrsten Sinne des Wortes "verfahrene Situation" nun gelöst werden? Ein Verlassen der Eichhofsiedlung durch die Autobahnunterführung war wegen der Fahrzeughöhe nicht möglich. Ein Auffahren auf die Autobahn ebenso wenig. Der Lkw wurde deshalb zunächst abgestellt und durch die Polizei mit einer Sicherungskralle versehen, um eine Weiterfahrt zu verhindern.
Hinsichtlich der Auffahrproblematik wurde die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Bad Hersfeld eingeschaltet. In begründeten Ausnahmefällen kann diese eine Ausnahmegenehmigung zum Auffahren auf die Autobahn außerhalb der dafür gekennzeichneten Anschlussstellen genehmigen, wenn dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn ausgeschlossen werden kann.
Nachdem der Lkw wegen der fehlenden Sicherungsmöglichkeiten weitestgehend entladen und die wenige Restladung gesichert war, konnte die angebrachte Sicherungskralle durch die Autobahnpolizei entfernt werden und der Lkw nun nach vier Tagen Stillstand am Montagmittag die Eichhofsiedlung verlassen. Die entsprechende Genehmigung durch die Autobahnmeisterei wurde mit der Bedingung einer Absicherung des Auffahrvorganges erteilt. Hierfür musste kurzfristig der Verkehr vom rechten Fahrstreifen abgeleitet werden.
Neben den Kosten für das Ersatzfahrzeug, die Umladung, die Ausnahmegenehmigung und die Absicherung durch die Autobahnmeisterei, erwarten den Fahrer sowie den Fahrzeughalter Punkte in Flensburg und deutlich dreistellige Bußgelder. (ah)