Kreis Hersfeld-Rotenburg verschärft Corona-Regeln: Das ändert sich in Kindergärten

Im Kreis Hersfeld-Rotenburg reagieren nun die 20 Bürgermeister auf die stetig steigenden Corona-Zahlen: Neuregelungen in Kindergärten, Sportstätten und Bürgerhäusern sollen die Bevölkerung vor einer Infektion mit dem Virus schützen.
Kreis Hersfeld-Rotenburg - Die 19 Bürgermeister und die Bürgermeisterin im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Hessen) haben sich in Abstimmung mit Landrat Torsten Warnecke, dem Ersten Kreisbeigeordneten Dirk Noll und den Fachdiensten Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie dem Jugendamt der Kreisverwaltung in ihrer Videokonferenz am Mittwoch auf weitere Corona-Regeln geeinigt. Dies teilte der Kreis mit.
„Uns ist bewusst, dass viele Bürgerinnen und Bürger und auch Vereine öffentliche Einrichtungen nutzen wollen. Aber das ist in einigen Bereichen nicht möglich.“ Nach wie vor stehe die Gesundheit der gesamten Bevölkerung an oberster Stelle, schreiben die Vertreter der Städte und Gemeinden. (Lesen Sie hier: Fast ausschließlich Hotspot-Kommunen in Hessen - Nun wird Kritik an der Regel laut)
Hessen: Kreis Hersfeld-Rotenburg verschärft seine Corona-Regeln
Die Beratungen haben insbesondere in Kindertagesstätten Neuregelungen zur Folge, da hier der Regelbetrieb weiter aufrecht erhalten werden soll. Deshalb sollen Kinder in Zukunft am Eingang der Einrichtung abgegeben werden, um Kontakte zu minimieren. Die Eingewöhnung für Kinder, die ihre Zeit in der Tagesstätte beginnen, wird ohne Eltern stattfinden.
Weiterhin haben die Bürgermeister beschlossen, dass ab Montag, 24. Januar in den Kindertagesstätten für die Kinder pro Woche mindestens zwei kostenlose Corona-Tests angeboten werden. „Die Eltern sollen sich bitte in den Einrichtungen informieren, wie der Ablauf in der Einrichtung organisiert ist“, erklärt Thomas Rohrbach, Sprecher der Bürgermeister im Kreis, und betont, dass dies ein freiwilliges Testangebot sei. Praktika in den Kindergärten des Kreises könnten wegen der aktuellen Pandemie-Lage nicht stattfinden.
Die schärferen Regeln im Kreis betreffen auch Dorfgemeinschafts- (DGH) und Bürgerhäuser. Diese werden generell für alle privaten Aktivitäten bis auf Weiteres geschlossen. Lediglich Pflichtveranstaltungen wie kommunale Sitzungen sind in den DGH erlaubt.
Sportstätten und Dorfgemeinschaftshäuser - Das gilt jetzt
Jahreshauptversammlungen seien keine Pflichtveranstaltungen, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung. Auch für den Freizeit- und Breitensport sind die Dorfgemeinschaftshäuser gesperrt. Rohrbach sagt zu der Thematik: „Uns ist klar, dass die Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit haben wollen. Aber die Sicherheit aller steht für uns an erster Stelle.“
In den Sportstätten des Kreises gelte aufgrund der Hotspot-Regelung des Landes Hessen 2G-Plus. Dies gilt allerdings nicht für Kinder unter 18 Jahren oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Bei Sportveranstaltungen im Innenbereich gilt die Begrenzung auf maximal 250 Personen.
Wie der Kreis mitteilt, werden die Kommunalpolitiker bis auf Weiteres auch keine Jubiläumsbesuche mehr durchführen. (akh)