Richter Marc Sattler sah den Sachverhalt der vorsätzlichen Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung als gegeben und verurteilte den Angeklagten zu sieben Monaten Freiheitsstrafe. „Eine verminderte Schuldfähigkeit ist nicht auszuschließen“, erklärte er in seiner Urteilsbegründung.