31-Jähriger wegen Bedrohung mit Messer angeklagt: Zeugen nicht auffindbar und abgeschoben

Vor dem Hünfelder Amtsgericht musste sich am Dienstagmittag ein 31-Jähriger wegen Bedrohung eines weiteren Mannes mit einem Teppichmesser verantworten.
Hünfeld - Dieser Vorfall habe sich laut Anklageschrift am Morgen des 1. November 2021 in den Räumen der Hünfelder Justizvollzugsanstalt ereignet. Zu dieser Zeit saß der aus Algerien stammende Angeklagte in der JVA ein und betätigte sich in der dortigen Werkstatt sowie im Hausmeisterdienst.
Hünfeld: 31-Jähriger wegen Bedrohung mit Messer angeklagt
Gegen 9.40 Uhr sei es in dem Werkstattraum schließlich zu einer lautstarken Diskussion zwischen ihm und einem weiteren Inhaftierten gekommen. Im Laufe des Gesprächs habe der Angeklagte Worte wie „H*rensohn“ und „Ich f*** deine Mutter“ geäußert. Im Anschluss seien die beiden Streithähne auf die Toilette des Werkbetriebs gegangen, in der der Angeklagte ein Teppichmesser gezogen habe und gesagt haben soll: „Damit f*** ich dich.“
Richter Marc Sattler bezeichnete das Verfahren bereits eingangs als kompliziert: „Drei unserer vier Zeugen sind heute nicht zugegen, weil sie sowohl unauffindbar als auch bereits abgeschoben sind.“ (Lesen Sie hier: Spuckattacke, Prügelei und Beleidigungen: 26-Jähriger nach Vorfällen in Hünfelder JVA verurteilt)
Der Angeklagte, der zurzeit in einer Gießener Flüchtlingsunterkunft wohnt, zeitnah aber zu seiner Lebensgefährtin und einem seiner drei Kinder nach Leipzig ziehen möchte, ließ über seinen Rechtsanwalt Knut Hildebrand erklären: „Im Rahmen seiner Hausarbeit und im Werkbetrieb hat er ein Teppichmesser ausgehändigt bekommen, dass er an der Hose befestigt mit sich führte. Dieses benutzt er beispielsweise um Pakete aufzuschneiden.“
Das Opfer – ebenfalls nicht vor Gericht – habe über das Telefonkonto des 31-Jährigen telefonieren wollen, was dieser ablehnte. Dadurch sei der Mitinsasse in Rage geraten: „Ich werde dafür sorgen, dass du die Hausarbeittätigkeit verlierst“, soll das Opfer gedroht haben, woraufhin ein Streit entfachte, in den sich noch ein Dritter eingemischt haben soll.
Zeugen nicht auffindbar und abgeschoben
„Die beiden Männer wollten meinen Mandanten schließlich dazu überreden, auf die Toilette zu gehen und das Gespräch dort weiter zu führen“, erklärte Hildebrand. Das habe dieser jedoch abgelehnt. „Ich hatte Angst, dass dort was passiert“, sagte er. Auch das Messer habe er nicht benutzt. „Es steckte die ganze Zeit in meiner Hosentasche.“
Der Werkstattleiter sagte gestern vor Gericht aus, er habe vor seinem Büro eine lautstarke Diskussion beobachten können, jedoch nicht verstanden, worum es ging. Auch ob ein Messer im Spiel war, könne er nicht sagen. „Die drei wurden von weiteren Inhaftierten getrennt, wenig später kam der Sicherungsdienst“, sagte er.
Sitzungsvertreterin Vukota, Rechtsanwalt Hildebrand und Richter Sattler einigten sich schließlich darauf, das Verfahren gegen Auflage einzustellen. „Mein Mandant möchte eine neue Lebenssituation beginnen und dieses Verfahren hinter sich lassen“, befürwortete Hildebrand. 150 Euro muss der Angeklagte nun innerhalb von sechs Monaten zahlen.