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Erst das Rohr, nun die Parkplätze: Wieder Ärger bei „Captain Kebap 2“

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Von: Celina Lorei

Die Eröffnung von Captain Kebap 2 in Hünfeld verzögert sich wegen der Lüftungsanlage.
Das Rohr an der Hausfassade sorgte in der Vergangenheit für allerlei Diskussionen. © Celina Lorei

Ein silbernes Abzugsrohr an der Außenfassade des mittlerweile eröffneten „Captain Kebap 2“ sorgte in der Vergangenheit für Diskussionen zwischen dem Pächter und der Stadt Hünfeld. Eine Einigung ist nun gefunden, jedoch scheint eine neue Problematik auf den Plan zu treten.

Hünfeld - Die Räumlichkeiten im Eckhaus Lindenstraße/Hainstraße waren ursprünglich nicht für das Gastrogewerbe ausgelegt, so dass der neue Pächter Sercan Özdönder eine Lüftungsanlage neu einsetzte. Der einfachste Weg schien ihm seinem Architekten und dem Schornsteinfeger, den Abzug seitlich aus dem Haus zu leiten und dann an der Fassade entlang nach oben zu führen (siehe Bild).

Hünfeld: Captain-Kebap-Pächter mit Parkplatzsituation unzufrieden

Daraufhin schaltete sich jedoch die Stadt Hünfeld ein. Denn: Es lag keine Genehmigung vor. Und die Ordnungsbehörde der Konrad-Zuse-Stadt befand: „Es versaut das Ortsbild der gesamten Stadt.“ Diese Thematik sorgte für einen langen Aufschub die Eröffnung betreffend, die aber am 26. Oktober „mit vollem Erfolg über die Bühne gebracht“ (Özdönder) wurde.

Die Parteien haben sich nun geeinigt und eine Lösung gefunden: Das Rohr wird in der Farbe des Hauses mit einem wetterbeständigen Material verkleidet. „Eine Dachdeckerfirma war bereits da und hat die Farbe abgeglichen, so dass die Verkleidung zeitnah angebracht werden kann“, erklärt Pächter Özdönder. Lediglich angemalt wird es nicht, weil die Farbe abblättern könnte. (Lesen Sie auch: Ein Schlag – vor allem für die Männer: Modegeschäft Lifestyle in Hünfeld schließt)

Nachdem diese Angelegenheit nun offensichtlich vom Tisch zu sein scheint, bahnt sich bereits die nächste Diskussionsgrundlage an. Denn: „Ich habe bei der Stadt Parkplätze beantragt und bereits 4000 Euro überwiesen. Parkplätze erhalten habe ich aber nicht“, ärgert sich der Dönerladen-Besitzer. Davon abhängen würde auch sein potentieller Lieferdienst.

„Im Rahmen seines Bauantrags hat der Gastronom nicht die für sein Geschäft notwendigen Parkplätze nachweisen können, die in der Stellplatzsatzung geregelt sind“, klärt die Pressestelle der Stadt Hünfeld auf. Jeder Bauherr habe bei einem Bauantrag den Nachweis über die für sein Wohnhaus oder für sein Gewerbe erforderliche Anzahl von Stellplätzen zu führen. „Kann er diese auf seinem Grundstück nicht nachweisen, besteht die Möglichkeit, das auf einem benachbarten Grundstück zu tun. Ist auch das aus baulichen Gründen nicht möglich, kann der Magistrat eine sogenannte Ablösevereinbarung schließen, bei der die nicht vorhanden Parkplätze finanziell ganz oder teilweise abgelöst werden“, so die Stadt weiter. Das bedeute nicht, dass der Bauherr Anspruch auf eine Anzahl von öffentlichen Parkplätzen hat oder diese gar erwirbt. Vielmehr sollen die Einnahmen dazu beitragen, dass die Stadt die fehlenden Parkplätze, deren Notwendigkeit durch den Bauantrag und die bauliche Nutzung ausgelöst wurde, zu schaffen und zu unterhalten.

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