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Mit DNA-Analyse überführt: Einbrecher muss sich vor Hünfelder Gericht verantworten

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Von: Celina Lorei

Hünfeld: Schrebergärten rechts der Haune
In der Kleingartenanlage „Hünfelder Unsben“ kam es zu mehreren Einbrüchen. (Archivfoto) © Karl-Heinz Burkhardt

Wegen des Verdachts des mehrfachen schweren Diebstahls sowie Sachbeschädigung in der Hünfelder Kleingartenanlage „Unsben“ musste sich am Dienstagvormittag ein 40-Jähriger vor dem Hünfelder Amtsgericht verantworten.

Hünfeld - So haben sich in der Kleingartensiedlung in der Konrad-Zuse-Stadt im vergangenen Jahr mehrere Einbrüche ereignet, wie ein Polizist später bei Gericht aussagte. Verhandelt wurde jedoch der „schwere Diebstahl mit Sachbeschädigung in zwei Fällen an einer Gartenlaube“, die sich im Zeitraum vom 15. November und 18. November 2021 ereignet haben sollen, wie die örtliche Sitzungsvertreterin Vukota in der Anklageschrift darlegte. So soll der Angeklagte die Vorder- beziehungsweise Hintertür der Laube in der Kleingartenanlage mit einem Werkzeug aufgehebelt haben. Entwendet habe er jedoch nichts.

Hünfeld: 40-Jähriger wegen Einbrüchen in Schrebergärten vor Gericht

Da der Hünfelder nicht zum festgelegten Hauptverhandlungstermin erschienen war, ließ Richter Marc Sattler ihn von der Polizei zu Hause abholen. „Wo ist mein Anwalt“, war das erste, was der 40-Jährige vorzutragen hatte. So habe er sich nicht selbst um einen Rechtsbeistand gekümmert, sondern auf einen Pflichtverteidiger gehofft. Richter Sattler stieg dennoch in die Beweisaufnahme ein. „Sie hatten Zeit genug, sich um einen Rechtsbeistand zu kümmern.“ (Lesen Sie auch: Sicherheitsempfinden der Hünfelder Bürger: „Großer Unterschied“ zwischen Gefühl und Fakten)

Eine Geschädigte sagte am Dienstag (15. November) vor dem Amtsgericht in Hünfeld aus, sie sei von Bekannten aus der Kleingartensiedlung angerufen worden, die ihr sagten, die Hintertür ihrer Laube stehe offen. An dieser ließen sich schließlich Einbruchsspuren feststellen. Die Laube war darüber hinaus verwüstet, Schränke und Schubladen aufgerissen und durchwühlt. Wenige Tage später habe sich ein ähnlicher Vorfall ereignet, diesmal sei jedoch die Vordertür aufgehebelt worden.

Auf die Spur des Angeklagten brachte die Ermittler schließlich eine Wasserflasche, die auf der Außenfensterbank der Laube stand und den Besitzern nicht zugeordnet werden konnte. „Wir haben eine Abstrich vom Flaschenhals sowie vom Flaschendeckel an das Landeskriminalamt geschickt“, erklärte ein Polizist vor Gericht. Das Ergebnis sei schließlich richtungsweisend gewesen.

Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. „Ich habe nichts zu sagen.“ Ein Blick in das Strafregister des Hünfelders zeigte, dass dies nicht sein erstes Vergehen war. So ist er unter anderem wegen Raub, mehrfachem Betrug, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis vorbestraft und hatte die Gefängnismauern schon mehrfach von innen gesehen. Erst im Oktober des vergangenen Jahres war er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, die noch bis zum 5. Dezember 2024 andauert.

Die örtliche Sitzungsvertreterin Vukota sah den Tatbestand der Anklageschrift durch die Beweisaufnahme sowie die beiden Zeugenaussagen „vollumfänglich bestätigt.“ Sie beantragte daher eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. „Eine Bewährungsstrafe kommt für mich hier nicht mehr in Frage. Denn: Der Angeklagte hatte in der Vergangenheit – und auch heute nochmal – mehrfach die Chance zu zeigen, dass er aus seinen Fehlern gelernt hat. Das scheint er jedoch nicht getan zu haben.“

Ohne sich zur Beratung zurückzuziehen, verurteilte Richter Sattler den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten.

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