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Kokain, Cannabis und kein Führerschein: 45-Jähriger nach Verkehrskontrolle vor Gericht

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Von: Celina Lorei

Justitia
Fahren ohne Führerschein, dazu noch eine ordentliche Dosis Drogen im Blut – ein 45-jähriger musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Hünfeld verantworten. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Fahren ohne Führerschein, dazu noch eine ordentliche Dosis Drogen im Blut – ein 45-jähriger Bad Hersfelder musste sich am Dienstagvormittag vor dem Hünfelder Amtsgericht verantworten.

Hünfeld - Im Rahmen einer Verkehrskontrolle auf der Bundesstraße 27 bei Burghaun am 11. Juli 2022, gegen 11 Uhr, war den durchführenden Beamten der Angeklagte aufgefallen. „Seine Fahrweise war normal, doch beim Anblick seiner Augen habe ich eine Auffälligkeit bemerkt. Sie waren so markant. Daher habe ich ihn herausgewunken“, erklärte ein Beamter in Hünfeld vor Gericht.

Hünfeld: Kokain, Cannabis und kein Führerschein - 45-Jähriger vor Gericht

Seine Kollegen führten schließlich eine normale Verkehrskontrolle durch, ein Führerschein konnte dabei nicht aushändigt werden. Auf die Frage, ob er unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehe, habe der Angeklagte erklärt, dass er in der Vergangenheit ein Drogenproblem gehabt habe, erinnerte sich ein zweiter Beamter. Einem Urintest habe der Angeklagte freiwillig zugestimmt, so der Polizist. Nachdem dieser anschlug, wurde eine Blutentnahme im Krankenhaus durchgeführt. Diese zeigte eine überschrittene Grenze an Kokain und Cannabis auf.

„Ja, das stimmt so“, erklärte der Angeklagte, der ohne Rechtsbeistand vor Gericht erschienen war. „Die Betäubungsmittel habe ich zwei Tage vor der Kontrolle eingenommen“, sagt er. Mittlerweile nehme er keine Drogen mehr, blicke aber auf einen regelmäßigen Konsum zurück. „Jedes Wochenende habe ich welche genommen.“

Ein Blick in das Vorstrafenregister des arbeitslosen Bad Hersfelders legte zudem eine lange Liste mit 15 begangenen Vergehen dar: schwerer Diebstahl, Betrug, fahren ohne Fahrerlaubnis und noch weitere. Derzeit läuft sogar noch eine Bewährungsstrafe. „Es ist dünnes Eis, in Ihrer Situation eine weitere Straftat zu begehen“, kommentierte Richter Marc Sattler.

In ihrem Abschlussplädoyer sah Staatsanwältin Beier den Tatverdacht bestätigt und beantragte, den Angeklagten zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. „Bei Ihrem Vorstrafenregister ist eine Geldstrafe nicht mehr möglich“, stellte sie klar. (Lesen Sie hier: „Bonnie und Clyde“ auf Beutezug durch Deutschland: Betrüger-Quartett landet vor Hanauer Landgericht)

Richter Sattler verurteilte den 45-Jährigen schließlich zu drei Monaten auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem darf der Hersfelder frühestens in zehn Monaten seinen Führerschein machen. „Sie haben sich sowohl hier, als auch bei der Kontrolle kooperativ gezeigt. Doch bei der großen Ansammlung an Vorstrafen und vor allem der laufenden Bewährung kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Frage“, machte Sattler in der Urteilsbegründung klar und gab dem Angeklagten mit auf dem Weg: „Reißen Sie sich jetzt am Riemen und zeigen Sie, dass Sie es besser können.“

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