In ihrem Abschlussplädoyer sah Staatsanwältin Beier den Tatverdacht bestätigt und beantragte, den Angeklagten zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen. „Bei Ihrem Vorstrafenregister ist eine Geldstrafe nicht mehr möglich“, stellte sie klar. (Lesen Sie hier: „Bonnie und Clyde“ auf Beutezug durch Deutschland: Betrüger-Quartett landet vor Hanauer Landgericht)
Richter Sattler verurteilte den 45-Jährigen schließlich zu drei Monaten auf Bewährung und 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Zudem darf der Hersfelder frühestens in zehn Monaten seinen Führerschein machen. „Sie haben sich sowohl hier, als auch bei der Kontrolle kooperativ gezeigt. Doch bei der großen Ansammlung an Vorstrafen und vor allem der laufenden Bewährung kommt eine Geldstrafe nicht mehr in Frage“, machte Sattler in der Urteilsbegründung klar und gab dem Angeklagten mit auf dem Weg: „Reißen Sie sich jetzt am Riemen und zeigen Sie, dass Sie es besser können.“