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Volksverhetzung im Gruppenchat: Strafe für 22-Jährigen aus Hünfeld

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Von: Alisa Kim Göbel

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Aus einem Spaß wurde bitterer Ernst, als einer der Chat-Teilnehmer aus Hünfeld rassistische und menschenunwürdige Bilder an seine Freunde verschickte. (Symbolbild) © Fabian Sommer/dpa/dpa-tmn

„Hünfelder Fraktion“ – diesen Namen gaben elf junge Erwachsene ihrer Chatgruppe. Der Nutzen dahinter: Spaßbilder verschicken. Doch aus Spaß wurde bitterer Ernst, als einer der Chat-Teilnehmer rassistische und menschenunwürdige Bilder verschickte.

Hünfeld - „Ich hatte für meinen Geburtstag eine Chatgruppe mit meinen Freunden gegründet. Nach dem Geburtstag haben wir die Gruppe in ‚Hünfelder Fraktion‘ umbenannt und sie dafür genutzt, um uns zu verabreden und ein paar Spaßbilder auszutauschen“, erklärte der 22-jährige Hünfelder, der sich am Dienstag (21. Februar) vor dem Amtsgericht in Hünfeld für seine Tat verantworten musste.

Hünfeld: Volksverhetzung im Gruppen-Chat - Mann (22) verurteilt

Am Abend des 16. Dezembers 2021 „hat es sich dann in der Gruppe hochgeschaukelt“, so der Angeklagte. „Wir waren zuhause, haben Alkohol getrunken und ich habe diese Memes auf meinem Handy gehabt und sie dann in die Gruppe geschickt“, erklärte der Hünfelder den Verlauf des Abends.

Mit den Memes sind Bilder gemeint – Fotomontagen, die oftmals einen lustigen Charakter haben und in Chatgruppen zuhauf kursieren. Meist sind ein oder mehrere Bilder zu sehen, und ein Text wurde eingefügt.

Im Fall des Angeklagten handelte es sich jedoch in keiner Weise um lustige Memes. Auf den fünf Bildern, die dem 22-Jährigen zur Last gelegt werden, sind Menschen mit dunkler Hautfarbe in menschenunwürdigen Situationen zu sehen.

Eines der Memes zeigt zum Beispiel zwei am Strick hängende, dunkelhäutige Kinder mit einem rassistischen Kommentar darunter. „Es handelt sich um rassistische, zum Teil rechtsextreme Inhalte und die Darstellung mit den Kindern ist im besonderen Maße verwerflich“, machte Staatsanwalt Dr. Jan Hof deutlich. Doch wie war man dem Mann, der in einer geschlossenen Chatgruppe kommunizierte, auf die Schliche gekommen?

„Wir hatten ein Ermittlungsverfahren gegen einen jungen Mann wegen pornografischen Inhalten eingeleitet. Nachdem wir eine Hausdurchsuchung erwirkt und das Handy des Mannes durchsucht hatten, stießen wir in dem Datenspeicher auf diese fünf Bilder“, erklärte ein Kriminalbeamter, der als Zeuge vor Gericht aussagte.

„Nach einer digitalen Aufbereitung stießen wir auf die Chatgruppe und konnten die versendete Rufnummer ausmachen, die uns zu dem Angeklagten führte“, so der 45-jährige Kriminalbeamte. Im internen Ermittlungsverfahren wurden die Bilder als volksverhetzend bewertet.

Auf die Nachfrage von Richter Marc Sattler, ob sich bei den Ermittlungen ein politisch motivierter Hintergrund ausmachen ließe, antwortete der Beamte: „Wir konnten die Gruppe nicht als rechtsextrem einstufen. Es wurde sich in klassischer Jugendsprache unterhalten. Die Bilder gehen aus einer schlechten Situationskomik hervor.“

Angeklagter: „Mein Onkel und mein Cousin sind Afroamerikaner“

Gleichzeitig warnte der Kriminalbeamte vor dem Verbreiten solcher Inhalte. „Diese Bilder entspringen einer rechtsextremen Maschinerie mit dem Ziel, diese über Chatgruppen unbegrenzt zu verbreiten.“

„Wir haben uns an dem Abend einfach keine Gedanken darüber gemacht. Ich bin nicht rechtsradikal oder habe etwas gegen Menschen mit dunkler Hautfarbe. Mein Onkel und mein Cousin sind Afroamerikaner und ich habe eine gute Beziehung zu ihnen“, erklärte der Angeklagte, der von Dr. Kurt Peter Müller-Engelmann verteidigt wurde. Die Bilder habe er aus anderen Chatgruppen.

Richter Marc Sattler betonte jedoch: „Gerade, weil Sie farbige Verwandte haben, sollten Sie es besser wissen.“ Er sah den Vorwurf der Volksverhetzung durch das umfassende Geständnis des Angeklagten und durch die Zeugenaussage bestätigt. In Hinblick auf die drei Vorstrafen wegen Körperverletzung unter Alkoholeinfluss verhängte Sattler 100 Tagessätze zu je 35 Euro.

Ein weiteres Gerichtsurteil ist vergangene Woche in Hessen gefallen: Ein Sturz auf dem Weg zu einem Getränkeautomaten am Arbeitsplatz ist nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichtes als Arbeitsunfall anzuerkennen. Hintergrund war, dass eine 57-Jährige aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg dem Gericht zufolge auf dem Weg in den Sozialraum eines Finanzamtes auf nassem Boden ausrutschte und sich einen Lendenwirbel brach. Sie beantragte, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.

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