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21-Jähriger eskaliert alkoholisiert und traktiert Autos mit Schaufel – zu 90 Sozialstunden verurteilt

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

Symbolfoto: Arne Dedert/dpa
Symbolfoto: Arne Dedert/dpa

Salmünster - Eine Spur der Verwüstung hat ein 21-Jähriger in den frühen Morgenstunden des 28. Oktober vergangenen Jahres in Salmünster gezogen. In der Münchner Straße ließ er seiner Zerstörungswut freien Lauf, richtete einen Sachschaden von über 11000 Euro an und attackierte auch noch eine Frau.

Nun wurde der 21-Jährige von Jugendrichterin Anna Schad vor dem Amtsgericht Gelnhausen verurteilt. Sie verwarnte und verpflichtete ihn zu 90 Sozialstunden. In ihrem Urteil berücksichtigte sie eine verminderte Schuldfähigkeit.

Der Kurstädter zeigte sich umfassend geständig – soweit er sich noch an den Sachverhalt erinnern konnte – und reuig. Demnach war er am Abend zuvor bei einer Privatparty in Salmünster, wo er dem Alkohol reichlich zusprach. Über mehrere Stunden habe er „alles kreuz und quer“ getrunken. Nicht nur Bier, sondern vor allem Hochprozentiges. Wie es dazu kam, kann er sich nicht erklären. Für den Suff gab es keinen konkreten Anlass.

In den Morgenstunden verließ er dann die Feier zu Fuß, besorgte sich irgendwo eine Schaufel und schlug damit in der nahen Münchener Straße wahllos auf parkende Autos ein, zerstörte Scheiben, verursachte Beulen. Insgesamt neun Fahrzeuge fielen ihm zum Opfer mit einem Gesamtsachschaden von rund 11 100 Euro. Auch einen Gartengrill warf er um und beschädigte ein Trampolin.

Gegen 6.30 Uhr begegnete er einer 57-jährigen Anwohnerin, die gerade vom Nachtdienst nach Hause zurückkehrte. Diese forderte ihn auf, mit den Sachbeschädigungen aufzuhören. Sofort pöbelte er die Augenzeugin an und warf die Schaufel in ihre Richtung. Weil die Frau zur Seite sprang, flog das Arbeitsgerät an ihr vorbei. Anschließend schubste er die Anwohnerin gegen ein Auto, wobei sie Prellungen an Kopf, Rücken und Knie davontrug. Drei Wochen konnte sie nicht zur Arbeit gehen. Der Ehemann der Geschädigten brachte den Randalierer schließlich zu Boden und übergab ihn einer Polizeistreife, die ihn in die Ausnüchterungszelle steckte. Die Frau leidet nach eigener Aussage bis heute an den psychischen Folgen der Straftat.

Eine Blutentnahme ergab einen Promillewert von rund 2,5 bei dem Angeklagten zur Tatzeit. Wegen des Werts und des allgemeinen Auftretens ging ein Sachverständiger von verminderter Schuldfähigkeit aus.

Der Angeklagte entschuldigte sich bei dem Opfer. In solchem Ausmaß habe er noch nie Probleme mit Alkohol gehabt. Sein Verteidiger sprach von einer „einmaligen Verfehlung“ seines bislang strafrechtlich unbescholtenen Mandanten. Der Anwalt hielt die Schilderungen der Verletzungen des Opfers für Übertreibungen und sprach sich für ein mildes Urteil mit 50 Sozialstunden aus, da auf den 21-Jährigen ohnehin erhebliche Geldforderungen der Geschädigten zukommen. / KN

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