Allerdings sei auch vereinbart worden, dass die ausführende Firma vorher noch einmal mit ihm Kontakt aufnimmt, um den Ablauf zu besprechen, damit insbesondere auch die Zuwegung zum Haus gewährleistet sei. Einige Wochen später – ohne vorherige Infos an ihn – erfolgten Erdarbeiten auf dem „Feldweg“. Dieser sei unter Einsatz von Planierraupen und einigen Lkw-Ladungen mit Material befestigt worden, „wobei teilweise auch mein Grundstück mit vereinnahmt wurde“. So wurde eine Zuwegung auf die Wiese geschaffen und dort eine Baugrube ausgehoben. Über diesen Weg wurde mittels eines Tanklastzugs offenbar über Tage hinweg Schlamm und Wasser abtransportiert. Jahn geht davon aus, dass sich deshalb auch der Boden gesetzt habe, was Schäden unter anderem in seiner Garage zur Folge hatte.
Ich bin 72 Jahre alt. Ich erhalte keinen Kredit. Ich kann das nicht bezahlen und sehe es auch gar nicht ein.
„Von Arbeitern der Baufirma erfuhr ich, dass die Wasserleitung nun mittels eines Bohrverfahrens auf den auf der anderen Straßenseite befindlichen Wendehammer verlegt würde“, sagt Jahn. So konnten Erdarbeiten und eine damit einhergehende Straßensperrung verhindert werden. Sein Haus sollte dann wieder an die Wasserversorgung angeschlossen werden, weshalb „möglicherweise in Kürze auf dem Grundstück kleinere Erdarbeiten“ anfallen würden. Entsprechend wurde einige Zeit später dort, wo der seitherige Anschluss ins Haus geführt hatte, eine Baugrube ausgehoben. „Nachdem ich einen Mitarbeiter des Wasserwerks auf der Baustelle ansprach, wurde mir erklärt, dass ich einen neuen Hausanschluss bekäme. Das sei notwendig. Eine Begründung oder nähere Information erfolgte nicht.“
Die Bauarbeiter erzählten ihm, sie hätten den bisherigen Hausanschluss nicht gefunden und man wolle auch nicht die Straße „aufbuddeln“. Stattdessen wurde die Baugrube – abermals ohne Info an den Hauseigentümer – erheblich vergrößert. Die Bauarbeiter hätten ihm dann erklärt, dass eine Bohrung unter der Straße erfolgen solle, um sein Haus anzuschließen, weshalb die Grube notwendig sei.
Nachdem die Arbeiten abgeschlossen, die Baugrube wieder verfüllt und der gepflasterte Weg wieder hergestellt waren, bemerkte Jahn einen Wassereintritt im Keller. Die Baugrube wurde wieder geöffnet und die Hauswand neu abgedichtet, berichtet Jahn.
Im Januar vorigen Jahres kam dann die Rechnung der Stadtwerke über 7329,15 Euro, davon entfallen 4000 Euro für die Bohrung über 37 Meter zum Wendehammer und 1400 Euro für 40 Meter 100er-RC-Rohre. Jahn hat direkt im Januar Widerspruch eingelegt, worauf die Stadt im August Stellung genommen hat.
Jahns Gesuch, mit Bürgermeister Matthias Möller (parteilos) ins Gespräch zu kommen, glückte nach vielen Versuchen erst im Januar dieses Jahres. Dabei sei vereinbart worden, dass die Thematik im Magistrat besprochen werden solle. Insbesondere die Fragen, ob die Forderung ganz oder teilweise erlassen werden kann, aber auch die Möglichkeit einer Ratenzahlung mit geringen monatlichen Raten, ohne Zinsberechnung, berichtet Jahn. Bis Ende Februar sollte es einen weiteren Gesprächstermin geben. „Leider kam dieses Gespräch bis heute nicht zustande“, sagt der Rentner. „Stattdessen erhielt ich am 14. März einen Widerspruchsbescheid, der in keinem einzigen Punkt auf den Inhalt unseres Gesprächs eingeht“, klagt Jahn. Der Widerspruch der Stadt sei zudem rechtsfehlerhaft, da anstelle der Wasserversorgungs- die Entwässerungssatzung erwähnt und von Abwasseranschlusskosten die Rede sei.
Während des ersten Gesprächs habe Jahn die Vertreter der Stadtwerke und Möller informiert, „dass ich finanziell nicht in der Lage bin, die Forderung auch nicht ansatzweise zu begleichen“. Stattdessen hatte der ehemalige Bankangestellte eine Ratenzahlung vorgeschlagen.
Nun hat er seine Schadenersatzansprüche schriftlich formuliert. Von Estrich-Schäden in der Garage und an Betonschwellen über den Wasserschaden im Untergeschoss mit Schäden am Mobiliar und Putz sowie Aufwendungen durch Reinigung und Trocknung über beschädigte Büsche, Sträucher und Bäume auf dem Grundstück bis hin zur Vereinnahmung eines Teils des Grundstücks zum Ausbau der Baustraße, was auch kataster- und grundbuchrechtlich zu prüfen sei. Jahn hofft allerdings noch immer, einen Rechtsstreit vermeiden zu können.