In einer Pressenotiz führt der Diplom-Wirtschaftsjurist aus, dass zum weiteren Vorgehen drei Dinge gehören: die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die kommenden drei Monate, die mit der Eigenverwaltung einhergehende sehr ausführliche Kommunikation und Abstimmungsprozesse mit allen Beteiligten sowie die Erstellung eines nachhaltigen Fortführungs- und Sanierungskonzepts für die Betreiberfirmen. Der Geschäftsbetrieb der Reha-Kliniken Lohrey und Rhönblick werde „ohne Einschränkungen fortgeführt“.
Zunächst gehe es darum, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren, um den Unternehmen in der Folge eine mittel- und langfristige Perspektive am Markt zu eröffnen. Diese sei positiv zu bewerten, denn das Rehabilitationswesen markiere aufgrund guter Prognosen einen Zukunftsmarkt. Lieferanten und Dienstleister würden derzeit darüber informiert, dass vonseiten der Kliniken Interesse am Fortbestand der Geschäftsbeziehungen bestehe.
Die Klinik Lohrey ist eine von einer gleichnamigen GmbH geführte Rehabilitationsklinik sowie eine Klinik für Anschlussheilbehandlungen für Innere Medizin, Orthopädie und Geriatrie. Dort werden stationäre, teilstationäre sowie ambulante Leistungen erbracht. Für die stationären Leistungen stehen laut der Geschäftsleitung 177 Betten zur Verfügung.
Die Mehrzahl der Zimmer ist behindertengerecht. Die Rhönblick-Klinik, deren Betreiberin die Gesundes Leben GmbH ist, hat laut ihrem Geschäftsführer Tobias Bretthauer 115 Betten und gilt als hochqualifizierte Rehabilitationseinrichtung für Innere Medizin und Orthopädie.
Die Betten können auch für Anschlussheilbehandlungen genutzt werden. Eine weitere Spezialisierung der Kliniken ist die Lungenheilkunde. Mit den insgesamt 292 Betten gehört das Klinik-Tandem in Bad Soden zu den größten Reha-Einrichtungen im Main-Kinzig-Kreis.
Bis zum kommenden März würden vor allem Gespräche mit Kostenträgern geführt, um die Erlössituation zu verbessern. Zu den pandemiebedingt niedrigen Belegungszahlen kämen knapp bemessene Fallpauschalen der Sozialversicherungsträger, die zusammen zu einer dauerhaften Unterdeckung geführt hätten.
Die Auslastung liege seit Längerem 15 bis 20 Prozent unter der Kostendeckungsgrenze, so Kämpfert auf Nachfrage. Inzwischen seien Verbindlichkeiten in siebenstelliger Betragshöhe entstanden. Hinzu komme ein Investitionsstau bei Instandhaltung und Modernisierung der angemieteten Immobilien.
Neben dem im Zuge eines Insolvenzplans vorgesehenen Schuldenschnitt sei es für die Zukunft der beiden GmbHs „essenziell, eine nachhaltige Finanzierungslösung umzusetzen, die auch weitreichende Investitionen ermöglicht“, so Kämpfert zur grundsätzlichen Sanierungsstrategie.
„Ein Eigenverwaltungsverfahren bietet den Kliniken ein bewährtes Instrumentarium, um sich zu sanieren“, wird Sachwalter Lucas Flöther in der Pressenotiz zitiert. Das Insolvenzrecht erlaube dies nur in Fällen, in denen Unternehmen frühzeitig selbst tätig würden und genügend Handlungsspielraum für eine Lösung bestehe.