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Frau bleibt im Schlamm stecken: Kostenfrage nach Rettung am Kinzigstausee noch offen

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Eine Spaziergängerin war am 18. Juni im Schlamm des trockengelegten Kinzigstausees steckengeblieben.
Eine Spaziergängerin war am 18. Juni im Schlamm des trockengelegten Kinzigstausees steckengeblieben. © Fuldamedia

Bei einem Spaziergang mit ihrem Hund ist eine 25-Jährige am 18. Juni im trocken gelegten Kinzigstausee stecken geblieben und musste von Rettungskräften geborgen werden. Doch wer muss für den Einsatz aufkommen?

Steinau/Ahl - Wider alle Vernunft – abgesehen von den Absperrungen und Verbotsschildern am See – hat eine 25 Jahre alte Steinauerin vor einigen Wochen den derzeit entleerten Kinzigstausee betreten, ist im Schlamm stecken geblieben und musste von einem Großaufgebot an Rettungskräften geborgen werden. Offen ist allerdings, wer für die Kosten des Einsatzes aufkommen muss.

Main-Kinzig-Kreis: Frau bleibt im Schlamm stecken - Kostenfrage offen

Allein sieben Fahrzeuge der Feuerwehren Ahl, Bad Soden und Salmünster waren neben Polizei, Rettungswagen und Notarzt vor Ort. Zur Kostenfrage erklärt Kurstadt-Bürgermeister Dominik Brasch (parteilos) auf Anfrage: „Abschließend können wir noch keine Aussage treffen, ob tatsächlich Kosten erstattet werden sollen oder müssen und wie hoch diese schlussendlich ausfallen würden.“

Anzuwenden ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) in Verbindung mit der städtischen „Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr Bad Soden-Salmünster“. Nach Paragraf 61, Absatz 3 HBKG sind die Kosten in Fällen der allgemeinen Hilfe „entsprechend der örtlichen Gebührensatzung zu erstatten“.

Im konkreten Fall dürfte eine vierstellige Summe zu Buche schlagen. Aber: Die Stadt im Main-Kinzig-Kreis klärt nun, ob stattdessen § 61, Absatz 6, greift. Brasch: „Demnach dürfen für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr weder Gebühren noch der Ersatz von Auslagen gefordert werden.“ Die Frau könnte also – in finanzieller Hinsicht – mit einem Schrecken davonkommen. (kw)

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