Nach Modehaus-Urteil: Hanau kippt als erste Stadt in Hessen die 2G-Regel im Handel

Ein Hanauer Modehaus war am Montag mit einem Eilantrag gegen die 2G-Regel erfolgreich vor Gericht. Jetzt reagiert Hanau und verzichtet als erste Stadt in Hessen auf die 2G-Regel im Groß- und Einzelhandel.
Hanau – „Jetzt ist das Land aufgefordert, schnell für juristische Klarheit zu sorgen“, wird Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das am Montag die 2G-Regel für das Modehaus Müller-Ditschler gekippt hat, in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert.
Die Eigentümer des Modehauses im Main-Kinzig-Kreis hatten argumentiert, dass auch die Mode- und Bekleidungsbranche letztendlich zur Grundversorgung zähle und damit von der einschränkenden 2G-Regel ausgenommen werden müsse. Das Gericht war dieser Argumentation gefolgt.
Corona: Hanau kippt 2G-Regel im Handel - als erste Stadt in Hessen
Ordnungsdezernent Thomas Morlock sagt, dass es sich hier zwar um eine Einzelfall-Entscheidung handele, doch werde es nach dieser Entscheidung schwer sein, die 2G-Regel in den übrigen Betrieben des Groß-und Einzelhandels durchzusetzen. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung kaum noch zu vermitteln, andernorts die für Müller-Ditschler außer Kraft gesetzte Corona-Regelung anzuwenden.
Denn die Begründung im Falle der Firma Müller-Ditschler, so Morlock, sei nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles dieses Ladens zugeschnitten, sondern beurteile in den tragenden Entscheidungsgründen die Verordnung als solche hinsichtlich dieser Regelung als unwirksam. Deshalb werde die Stadt ab sofort davon absehen, die Einhaltung 2G-Regel in den fraglichen Bereichen zu kontrollieren.
„Allerdings bezieht sich das ausschließlich auf den Groß- und Einzelhandel“, so Morlock. Für andere Geschäftsbetriebe wie beispielsweise die Gastronomie oder körpernahe Dienstleistungen sowie für Friseure und die Kinos/Theater hätten die Regelungen weiterhin Bestand. „Maskenpflicht, Hygienekonzepte und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.“
Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund, dass bereits in benachbarten Bundesländern ähnliche Regelungen für unwirksam erklärt wurden, keine Überraschung gewesen. Hanaus Oberbürgermeister Kaminsky und Stadtrat Morlock setzen jetzt darauf, dass die Hessische Landesregierung wie angekündigt zügig für Klarheit sorgt. „Es kann nicht sein, dass wir hier auf kommunaler Ebene ausbaden und erklären müssen, was auf höherer Ebene unsauber geregelt worden ist.“
Video: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Auch der Landkreis äußert sich zum Gerichtsurteil: „Der Main-Kinzig-Kreis nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Hessischen Corona-Schutzverordnung zur Kenntnis und wird die weiteren Konsequenzen aufmerksam verfolgen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises.
Von der aktuellen Entscheidung aus Frankfurt zeigte sich auch Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler „nur wenig überrascht“, nachdem es in den vergangenen Wochen in Niedersachsen, im Saarland, in Baden-Württemberg und Bayern vergleichbare Gerichtsurteile gegeben hatte. Auch sie sieht das Land Hessen in der Verantwortung, „die Verordnung entsprechend zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen“. (ah)