Entlastung für Kitas und Familien: Betretungsverbot bei Corona-Fällen nicht mehr für alle Kinder

Mit mehr Betreuungssicherheit in der Corona-Zeit will der Main-Kinzig-Kreis eine Entlastung für Kitas und Familien schaffen. Dafür hat der Kreis einen Landeserlass umgesetzt. Dieser wurde nun weiter verfeinert.
Update vom 25. Februar, 8.32 Uhr: Seit einigen Tagen setzt der Main-Kinzig-Kreis einen Erlass des Landes Hessen um, der Kita-Kindern bei einem Coronafall in der Gruppe kürzere Betretungsverbote ermöglicht. Das Land Hessen hat den Erlass in einem erneuten Gespräch mit den Gesundheitsämtern in einzelnen Punkten nun klarer ausdifferenziert. So gilt zum einen für geimpfte und genesene Kinder, die zu den Kontaktpersonen gehören, analog zu geimpften und genesenen Erwachsenen nicht mehr pauschal ein Betretungsverbot, teilte der Landkreis mit.
Zum anderen sind die Kinder vom Betretungsverbot ausgenommen, die in ihrer Kita an einer regelmäßigen Reihentestung teilnehmen und somit aktuelle, offizielle Testnachweise besitzen. Der Main-Kinzig-Kreis folgt dieser neuen Regelung ab sofort und hat seine Allgemeinverfügung entsprechend ergänzt.
Main-Kinzig-Kreis: Corona in Kitas - Betretungsverbot nicht mehr für alle Kinder
Bei positiv getesteten Kindern ändert sich vom Verfahren her nichts. Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich.
Die anderen Kinder der Kita-Gruppe – sofern sie nicht geimpft, nicht genesen sind und nicht an einer Reihentestung in der Einrichtung teilgenommen haben – müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage. Sie können sich aber schon am gleichen Tag in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen und am folgenden Tag mit Vorlage des Negativergebnisses zurück in die Kita.
Für geimpfte und genesene Kinder und für Kinder in Einrichtungen mit solchen Reihentestungen im laufenden Betrieb entfällt das Betretungsverbot. Sie können am gleichen wie auch an den folgenden Tagen weiter betreut werden, wie die Landesregierung nun klargestellt hat. Der Main-Kinzig-Kreis bittet alle Eltern dennoch weiterhin um Vorsicht. Gerade wenn es in der Kita-Gruppe einen Coronafall gegeben hat, empfiehlt das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr allen Kontaktpersonen, sich mindestens in den folgenden fünf Tagen regelmäßig zu testen.
Erstmeldung vom 22. Februar, 5.44 Uhr:
Main-Kinzig-Kreis - Welches Kind muss wie lange in Quarantäne, wenn es in der Kindergartengruppe einen positiven Corona-Testbefund gegeben hat? Bisher ist diese Frage im Main-Kinzig-Kreis gemäß Hygienekonzept des Landes Hessen so beantwortet worden, wie in den meisten anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Hessen auch: Alle Kontaktpersonen mussten für zehn Tage in häusliche Quarantäne mit der Option zum vorzeitigen Freitesten nach fünf Tagen, sofern das Kind keine Erkältungssymptome aufweist.
Hessenweit fehlte aber zuletzt die Einheitlichkeit beim Vorgehen. Einige Kreise verzichteten, unter anderem aus Kapazitätsgründen, ganz auf Quarantäne-Schritte. Ein Erlass des Landes Hessen von Mitte dieser Woche soll wieder für mehr Einheitlichkeit sorgen und Eltern mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung geben.
Der Main-Kinzig-Kreis setzt ihn bereits um und hat am Freitag eine entsprechende Allgemeinverfügung herausgegeben, die dieses Anliegen bekräftigt, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. (Mit unserem Corona-Ticker für den Main-Kinzig-Kreis bleiben Sie immer auf dem Laufenden)
Corona im Main-Kinzig-Kreis: So sollen Familien und Kitas entlastet werden
Mit der neuen Regelung sind wesentlich kürzere Betretungsverbote möglich, sofern die Kontaktpersonen negative Antigen-Schnelltest-Nachweise vorzeigen können. Auch die Abläufe und Meldepflichten der Kitas werden entbürokratisiert. Auf Basis der Allgemeinverfügung braucht es nicht mehr die Einzelfall-Entscheidung des Amts für Gesundheit und Gefahrenabwehr. Stattdessen gilt die einheitliche Linie in den Einrichtungen ganz ohne Aufforderung oder gesonderte Betrachtung.
Nach den Worten von Landrat Thorsten Stolz sei diese Entlastung für die Kitas, die nun möglich werde, „sehr zu begrüßen“. „Auch wenn die Fallzahlen derzeit sinken, müssen wir davon ausgehen, dass Corona den Betreuungsalltag noch sehr lange begleiten und natürlich auch beeinträchtigen wird. Umso wichtiger ist es da, eine Routine zu entwickeln und zu pflegen, die für die Kitas, die Verwaltung, aber insbesondere für die Eltern entlastend wirkt“, so Thorsten Stolz.
Das Vorgehen für die positiv getesteten Personen und Kontaktpersonen in den Kitas sieht so aus: Wenn ein positiver Testbefund vorliegt, muss sich das Kind für die Dauer von zehn Tagen in häusliche Isolierung begeben. Sollte es sich in der Kita befinden, muss es umgehend abgeholt werden. Nach einem positiven Schnelltest muss das Ergebnis noch mittels PCR-Test verifiziert werden.
Main-Kinzig-Kreis setzt Landeserlass um: Verkürzte Betretungsverbote möglich
Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis, sofern keine Symptome vorliegen, ist nach sieben Tagen möglich. Für positiv getestete Kinder – wie auch im Übrigen für positiv getestetes Erzieherpersonal – ändert sich somit erst mal nichts. (Lesen Sie hier: Corona-Zahlen an Schulen im Main-Kinzig-Kreis explodieren - Inzidenz-Anstieg auf 3200)
Die anderen Kinder der Kita-Gruppe müssen ebenfalls umgehend aus der Einrichtung abgeholt werden und erhalten ein Betretungsverbot für zehn Tage (ab letztem Kontakt). Sie können sich aber schon am gleichen Tag in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis freitesten lassen und am folgenden Tag mit Vorlage des Negativergebnisses zurück in die Kita.
Sie müssen damit nicht mehr bis zum fünften Tag warten. Lassen sie sich nicht testen oder haben sie keinen negativen Testbefund vorzuweisen, gilt das Betretungsverbot weiter. Eine vorzeitige Freitestung bei Symptomfreiheit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieser zehn Tage erfolgen.
Als Kontaktperson zu einem positiv getesteten Kind hat sich eine Betreuungsperson ohne Immunschutz unmittelbar in zehntägige Quarantäne zu begeben. Eine Freitestung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis ist nach sieben Tagen möglich. Der Immunschutz ist erreicht, wenn mindestens eine Grundimmunisierung vorliegt (2G-Status).
Video: Familienministerin: Kinder weiter auf Corona testen
Die Kindertagesstätten müssen wie bisher auch jeden neuen positiven Fall ans Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr melden. Bei einem größerem Ausbruchsgeschehen in einer Kita kann der Main-Kinzig-Kreis in der jeweiligen Einrichtung die Maßnahmen verschärfen und enger durch Tests überwachen. Die Freitestungen in den offiziellen Stellen und Arztpraxen sollen weiterhin bei der Bewertung des Lagebilds helfen. Darüber hinaus empfiehlt der Main-Kinzig-Kreis allen Eltern, ihre Kinder in den folgenden Tagen mindestens mal mit Selbsttests weiterhin zu testen und auf Symptome zu achten.
Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler hätte sich noch mehr Klarheit durch den Landeserlass gewünscht, hebt aber die positiven Seiten hervor: „Natürlich ist es für alle Eltern schwer, wenn sie weiterhin nicht verlässlich wissen, ob sie ihr Kind, das sie am Morgen gesund und symptomfrei in die Kita gebracht haben, nicht schon am Vormittag wieder abholen müssen. Da hätten wir eine Lösung mit täglichen Tests bei garantierter Betreuung für familienfreundlicher und gesundheitspolitisch ebenso wirksam gehalten“, so Simmler.
„Allerdings haben die Eltern jetzt immerhin für die Folgetage mehr Planungssicherheit, wenn sie dann nicht für fünf Tage am Stück die Betreuung neu organisieren müssen. Der Main-Kinzig-Kreis handelt da nach Erlasslage im Sinne der Einheitlichkeit.“ (ah)