Alle Feuerwehrhäuser geschlossen - Ausnahme bildet in Pandemie nur der Einsatzfall

Die Freiwilligen Feuerwehren zählen zu den systemrelevanten Organisationen. Auch in Pandemie-Zeiten gilt es, die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten. Aufgrund der jüngsten Entwicklung sind deshalb alle Feuerwehrhäuser der Stadt Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) geschlossen worden – außer im Einsatzfall.
Schlüchtern - Auch in Corona-Zeiten mit den unterschiedlichsten Einschränkungen des öffentlichen Lebens müssen die Feuerwehren funktionieren. Der Brandschutz muss sichergestellt und der Schutz der Bevölkerung gewährleistet sein. Auch für die Feuerwehren ist die Pandemie eine nie dagewesene Herausforderung. Die Einsatzbereitschaft muss aufrecht erhalten bleiben. Denn: Brände, Verkehrsunfälle und die unterschiedlichsten erforderlichen Hilfeleistungen passieren auch in Corona-Zeiten.
Wie bereits im Frühjahr vergangenen Jahres schon einmal ist den 13 Feuerwehrhäusern der Stadt Schlüchtern (Main-Kinzig-Kreis) jetzt eine Zwangspause verordnet worden. Die Stadt Schlüchtern hat aufgrund eines Erlasses des hessischen Innenministeriums reagiert und die Feuerwehrhäuser geschlossen. Es sei wichtig, die Feuerwehren als Einrichtung der kritischen Infrastruktur keinem unnötigen Infektionsrisiko auszusetzen.
Main-Kinzig-Kreis: Feuerwehrhäuser geschlossen - Ausnahme nur Einsatzfall
„Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit dem Coronavirus und insbesondere aufgrund der kürzlich identifizierten Omikron-Variante ist es in Hessen unumgänglich, Übertragungsgefahren so weit als möglich zu reduzieren. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes“, heißt es in dem Erlass des hessischen Innenministeriums. (Lesen Sie hier: Landrat Stolz besucht Rettungsleitstelle - „Belastung durch Corona gestiegen“)
Es wird empfohlen, auf Standortebene keine Ausbildungs- und Übungsausbildungen sowie sonstige Präsenzveranstaltungen mehr stattfinden zu lassen. Dies gilt nicht nur für die Einsatzabteilungen, sondern auch für die Jugend- und Kinderfeuerwehren. „Daher werden die Feuerwehrhäuser im Bereich der Stadt Schlüchtern hinsichtlich der Ausbildung und Übungsdienste ab sofort geschlossen“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt Schlüchtern an alle Feuerwehren.
Lediglich im Einsatzfall dürfen die Feuerwehrhäuser betreten werden. Als Voraussetzung für die Teilnahme an Einsätzen gibt es für die Feuerwehrleute besondere Regelungen. So sollen die Einsatzkräfte einen Impf- oder Genesenen-Nachweis besitzen. Nichtgeimpfte Feuerwehrleute, die an Einsätzen teilnehmen, werden verpflichtet, einen tagesaktuellen Testnachweis zu erbringen. Die Reglung gilt zunächst bis zum 31. Januar. (von Fritz Christ)