Zum Schulstart nach den Herbstferien wird es nach einer Vorgabe des Hessischen Kultusministers erneut sogenannte „Präventionswochen“ geben. Bis zum 5. November 2021 gelten dann erweiterte Regelungen wie das Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht am Platz. Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht zudem drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Dieser kann weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und wird im Testheft vermerkt.
Alternativ kann der Testnachweis auch kostenfrei über eines der Testzentren erfolgen. Der Nachweis darf zu Beginn des Schultags höchstens 72 Stunden alt sein.