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Corona-Urteil: Grillfürst darf Filiale in Gründau öffnen - ohne „Click and Meet“

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Von: Manfred Schermer

Grillfürst darf seinen Store in Gründau öffnen - ohne „Click and Meet“.
Grillfürst darf seinen Store in Gründau öffnen - ohne „Click and Meet“. © www.grillfuerst.de/Kamin und Grill Shop GmbH/obs

Erfolg für die Firma Grillfürst: Ab sofort dürfen im Store Rhein-Main in Gründau trotz Corona wieder Kunden bedient werden – ohne vorher einen Termin vereinbaren zu müssen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt gab einem entsprechenden Eilantrag des Unternehmens statt. 

Gründau - Eigentlich durfte der Grillfachmarkt laut der hessischen Corona-Verordnung nur nach dem sogenannten „Click and Meet“-Verfahren Kundschaft empfangen – also nach vorheriger Terminvereinbarung. Anders ein Garten- und Baumarkt direkt gegenüber der Filiale in Gründau, der – wie andere Baumärkte, Gartencenter und Buchläden – mit den neuen Corona-Lockerungen in Hessen ab 8. März öffnen durfte, ohne „Click and Meet“ und ohne die strengere Quadratmeterregelung. (Mit dem Corona-Ticker für Hessen behalten Sie den Überblick.)

Grillfürst-Geschäftsführer Joachim Weber sah darin einen „klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz“, auch weil Baumärkte zum Teil ein ähnliches Sortiment führen und damit in unmittelbarer Konkurrenz zu Grillfürst stehen. Er reichte im Eilverfahren Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel sowie den Verwaltungsgerichten in Gießen, Kassel und Frankfurt ein. Auch beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen und beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch Klagen anhängig.

Corona-Urteil: Grillfürst-Filiale in Gründau darf ohne „Click and Meet“ öffnen

Das Frankfurter Gericht entschied nun, dass die zusätzlichen Beschränkungen, die in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBev) des Landes Hessen vom 26. November 2020 in der Fassung vom 4. März 2021 aufgenommen wurden, einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Datenschutzbestimmungen der EU darstellen. Eine Unterscheidung von Garten- und Baumärkten einerseits und der 280 Quadratmeter großen Verkaufsfläche mit dem Grillsortiment andererseits sei nicht nachvollziehbar. Zudem verfüge Grillfürst über „ein umfassendes Hygienekonzept“.

„Das Urteil zeigt, dass uns das Gericht recht in der Annahme gibt, dass die Politik mit ihren willkürlich gefällten Bestimmungen für weitere Nachteile für Fachhändler sorgt“, betont Grillfürst-Geschäftsführer Weber.

Corona: Hat Urteil Signalwirkung für andere Firmen?

Hat das Frankfurter Urteil auch eine Signalwirkung für andere Firmen? Rechtsanwalt Dr. Matthias Freund von der Fuldaer Kanzlei Muth & Partner, die die Firma Grillfürst vertritt, hält es für möglich, dass andere Geschäftsinhaber mit dem Frankfurter Urteil im Rücken nun ebenfalls vor Gericht ziehen werden. Eine noch größere Wirkung verspricht Freund sich allerdings von dem in Kürze anstehenden Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel. Während das Frankfurter Urteil nur diesen einzelnen Fall betreffe, sei ein Urteil im Kasseler Normenkontrollverfahren allgemeingültig.

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