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Cum-Ex-Skandal: Anwalt Hanno Berger wird an deutsche Justiz ausgeliefert

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Berger wird ausgeliefert.
Cum-Ex-Schlüsselfigur Hanno Berger wird an die deutsche Justiz ausgeliefert. © Boris Roessler/dpa

Hanno Berger, der gebürtig aus dem Main-Kinzig-Kreis kommt, gilt als eine der Schlüsselfiguren im Skandal um illegale Cum-Ex-Geschäfte. Nun wird er an die deutsche Justiz überstellt.

Düsseldorf - Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung von Steuerrechtsanwalt Hanno Berger, der gebürtig aus Elm (Main-Kinzig-Kreis) kommt, bewilligt, sagte eine Sprecherin des NRW-Justizministeriums am Dienstag. Gegen die Entscheidung gebe es keine Rechtsmittel mehr.

Sowohl die hessische als auch nordrhein-westfälische Justiz hatten die Auslieferung des Anwalts beantragt. Beiden Begehren sei nun stattgegeben worden, sagte die Sprecherin. Man rechne mit einer schnellen Überstellung des Beschuldigten. Das Schweizer Bundesamt äußerte sich zunächst nicht zu dem Fall. Aus Sicherheitsgründen informiere man nie vor dem Vollzug einer Auslieferung. Berger war im Kanton Graubünden festgenommen worden und sitzt seit dem vergangenen Sommer in Auslieferungshaft.

Im Mai des vergangenen Jahres kam es im Rahmen der Ermittlungen zu einer Großrazzia im Schlüchterner Stadtteil Elm. Die Bundespolizei nahm das Wohnhaus des Steueranwalts unter die Lupe.

Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger wird an deutsche Justiz ausgeliefert

Bei den Cum-Ex-Geschäften ließen sich Banken und Investoren mit Aktienverschiebungen nie gezahlte Milliardenbeträge von deutschen Steuerbehörden erstatten. Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells. Er lebte zuletzt in der Schweiz.

Berger hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen wären. Das hatte das Schweizer Bundesstrafgericht zurückgewiesen. „Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird“, argumentiert das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die nicht bezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war zwischen 2006 und 2012. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Skandal seit Jahren auf. (dpa)

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