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Diebstähle aus Klinik sind geklärt

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Von: Redaktion Fuldaer Zeitung

bad soden - Der Diebstahl von Fernsehern und Spielkonsolen aus einer Klinik in Bad Soden im Juli 2012 ist aufgeklärt. Ein 25-Jähriger Bad Orber und sein damaliger Mitbewohner aus Schlüchtern haben im Amtsgericht Gelnhausen zugegeben, die zum Teil neuwertigen Sachen gestohlen zu haben.

Der 24-jährige Angeklagte arbeitete damals in der Klinik und hatte einen Schlüssel, mit dem er und sein Kumpan sich Zugang zu dem Gebäude verschafften. Um einen Einbruch vorzutäuschen, schlugen die beiden jungen Männer mehrere Fensterscheiben ein.

Der Polizei war damals aber schnell klar, dass es sich um keinen klassischen Einbruch handelte: Die eingeschlagenen Fenster waren ungeöffnet, außerdem waren einige Innentüren noch verschlossen. Der 24-Jährige hatte unter anderem zehn neue Fernsehgeräte zum Abtransport bereitgestellt, die er dann mit seinem Mitbewohner stahl. Das Motiv: Beide seien damals stark drogenabhängig gewesen und hätten mit dem Verkauf des Diebesguts ihre Sucht finanzieren wollen. Zudem seien sie mit der Miete für ihre Wohngemeinschaft in Hanau im Rückstand gewesen, erklärten sie vor Strafrichterin Petra Ockert. Ein Teil der Beute wurde von der Polizei in den Wohnräumen der beiden sichergestellt, einige Geräte waren aber bereits verkauft.

Während der 25-Jährige eigenen Angaben zufolge nach einer Entwöhnungskur im vergangenen Jahr nur noch ab und zu Alkohol trinke und keine "harten" Drogen mehr konsumiere, kam der 24-Jährige direkt aus der psychiatrischen Klink in Schlüchtern in den Gerichtssaal. Am Abend zuvor seien bei ihm nach starkem Alkoholkonsum Selbstmordgedanken aufgekommen, weshalb er sich freiwillig in die Obhut der Ärzte begeben habe. In der vergangenen Woche will er gar einen Suizidversuch unternommen haben.

Trotz der Probleme des 24-Jährigen fand die Richterin klare Worte: "Der Schlüssel hat sie gerettet", machte sie kein Geheimnis daraus, dass die Tat fast einem Einbruch gleichzusetzen sei und sie über eine längere Freiheitsstrafe für beide nachgedacht habe. Ockert schloss sich dann aber doch Oberamtsanwältin Birgit Seifert-Schmid als Vertreterin der Staatsanwaltschaft an, die jeweils vier Monate für das Duo beantragt hatte. Die Strafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, beide bekommen einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Der 25-Jährige aus Bad Orb muss zudem 60 Stunden gemeinnützige Arbeitsstunden leisten. Seinem ehemaligen Mitbewohner wurde auferlegt, eine stationäre Therapie gegen seine Suchtprobleme anzutreten.

Die Verteidiger Ralf Kuhn und Annette Schremmer hatten jeweils Geldstrafen gefordert. "Diese Sache wäre auch für acht Monate gut gewesen", erteilte Ockert diesen Anträgen aber eine Absage. Letztlich hätten die Angeklagten es der Staatsanwaltschaft zu verdanken, die sich für sie stark gemacht habe. / anz

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