Mit Blick auf die beiden Bergwinkel-Städte spricht Hessen Mobil von „einer Häufung“. Anhaltspunkte auf mögliche Täter gebe es nicht. Die Vermutung: „Möglicherweise werden diese Schilder als Souvenir oder als Dekoration verwendet.“ Sie könnten also in dem einen oder anderen Partykeller gelandet sein.
Hessen Mobil betont aber auch: „Es handelt sich bei diesen Taten jedoch keinesfalls um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Eingriff in den Straßenverkehr. Dementsprechend wird das Ganze von uns zur Anzeige gebracht.“ (Lesen Sie hier: Gefahr für Fußgänger - Auf dieser Umleitungsstrecke geht es sehr eng zu)
Auch bei der Polizeistation tappen die Beamten im Dunkeln, was das Verschwinden der Ortstafeln angeht. Polizeihauptkommissar und stellvertretender Stationsleiter Stefan Enders: „Wir kennen nicht den Hintergrund. Früher war es bei Kirmesveranstaltungen üblich, dass sich die Dörfer gegenseitig die Schilder geklaut haben.“ Diese „Tradition“ sei aber längst Geschichte – zumal die Pandemie solche Feste kaum noch zulässt.
Doch welche rechtlichen Konsequenzen hat das Fehlen einer Ortstafel für den gemeinen Autofahrer? „Sobald bekannt ist, dass eine Ortstafel fehlt, stellt die Straßenmeisterei am Standort der Ortstafel eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Stundenkilometern auf“, teilt Hessen Mobil mit. Schneller als vorher darf in diesen Fällen also nicht gefahren werden.
Das ist die Theorie. In der Praxis wird aber in den Dörfern immer wieder zu schnell gefahren. Wie sieht es da mit dem Strafmaß aus? Schließlich ist dies außerhalb einer geschlossenen Ortschaft niedriger als innerhalb eines Ortes. Enders: „Da muss der Einzelfall geprüft werden. Man merkt als Autofahrer an der Bebauung, wenn man in einem Ort ist.“
In der Straßenverkehrsordnung heißt es dazu in Paragraf 3 lediglich: „Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.“ Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem Urteil aus dem Jahr 2015 in etwa das festgestellt, was auch Enders sagt: „Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt.“