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Mit Springmesser auf dem Weg ins Gericht - 21-Jähriger fällt bei Sicherheitskontrolle auf 

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Bei einer Sicherheitskontrolle im Amtsgericht Gelnhausen fiel auf, dass ein 21-Jähriger ein Springmesser bei sich führte. (Symbolbild)
Bei einer Sicherheitskontrolle im Amtsgericht Gelnhausen fiel auf, dass ein 21-Jähriger ein Springmesser bei sich führte. (Symbolbild) © Frank Molter/dpa

Vor etwa einem Jahr wollte ein 21-Jähriger das Amtsgericht Gelnhausen betreten. Doch bei der üblichen Sicherheitskontrolle am Eingang gab es eine Überraschung. Die dort kontrollierende Security-Kraft entdeckte in der Jacke des jungen Mannes ein Messer.

Gelnhausen - Dabei handelte es sich aber nicht um irgendein Messer, sondern um ein verbotenes Springmesser mit einer Klingenlänge von 9,5 Zentimetern. Deswegen musste er sich jetzt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eben vor jenem Gericht verantworten.

Dort beteuerte der junge Mann aus Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis), das Messer unbewusst mitgeführt zu haben. Er habe versehentlich seine Arbeitsjacke angehabt, die er für handwerkliche Tätigkeiten zuhause anziehe. Und dabei könne er das Schneidwerkzeug, beispielsweise im Garten, gut gebrauchen. Ohnehin habe er das Fundstück einmal geschenkt bekommen und sich nachher nicht so recht darüber informiert.

Main-Kinzig-Kreis: Mann (21) mit Springmesser auf dem Weg ins Amtsgericht

Richter Petra Ockert klärte ihn nun auf: Bei einem Springmesser handele es sich nicht nur um einen sehr gefährlichen, sondern sogar verbotenen Gegenstand. Deswegen dürfe man diesen weder besitzen noch in der Öffentlichkeit mit sich führen. (Lesen Sie hier: Betrug mit Katzenbabys: 36-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt)

Der 21-Jährige ist allerdings schon hinreichend bei den Justizbehörden aktenkundig. So finden sich unter seinem Namen schon Einträge wegen Diebstahls, Körperverletzung, Besitzes von Betäubungsmitteln und unterlassener Hilfeleistung. Er habe selbst früher Drogen konsumiert, räumte der 21-Jährige ein. Seitdem er jedoch eine Ausbildung absolviere, sei er „clean“. Alles andere könne er sich wegen der Leistung, die er dort erbringen müsse, nicht leisten.

Die Vorsitzende ermahnte ihn, sich seinen derzeit positiven Lebensweg nicht durch kriminelles Tun zu verbauen. Letztlich stellte sie das Strafverfahren gegen ihn ein. Allerdings verpflichtete sie ihn, 150 Euro an die Rettungshundestaffel Main-Kinzig zu bezahlen. (ls)

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