Ehemaliger Taxi-Fahrer soll Hitlergruß gezeigt haben
Gelnhausen - Hitlergruß, Beschimpfungen von Kollegen und nationalsozialistische Gesinnung: Ein ehemaliger Taxi-Fahrer musste sich vor der Staatsanwaltschaft Hanau wegen dieser Vorwürfe erklären. Da der genaue Sachverhalt nicht ermittelt werden konnte, wurde das Verfahren nun eingestellt.
Aus seiner politischen Gesinnung machte ein 47-Jähriger aus Büdingen im Amtsgericht Gelnhausen kein Geheimnis: "Ich bin ein Nationaldemokrat und deshalb bin ich der böse Nazi." Die von der Staatsanwaltschaft Hanau angeklagten Vorwürfe bestritt er allerdings vehement. Der ehemalige Taxi-Fahrer sollte am 25. April 2012 am Bahnhof in Gelnhausen einen Kollegen mit den Worten "Kanacke, was willst du Kanacke" beschimpft und anschließend den Arm zum Hitlergruß ausgestreckt haben. Zwei Tage später hatte er laut Anklage eine Kollegin am Arm gepackt und ihr gedroht: "Wenn ich dich alleine treffe, bist du reif." Beide Vorwürfe ließen sich allerdings nicht aufklären, so dass das Verfahren im Hinblick auf eine Verurteilung vom Amtsgericht Büdingen, ebenfalls wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, eingestellt wurde.
Dass es zu keiner Verurteilung kam, hatte der Angeklagte dem Taxi-Unternehmer zu verdanken, der ihn angezeigt hatte. Vor Gericht schilderte dieser nämlich einen ganz anderen Vorfall als bei der Polizei, so dass Gericht und Staatsanwaltschaft seiner Aussage letztlich wenig Glauben schenkten. Vor zwei Jahren hatte der 55-Jährige bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass der 47-Jährige zu einem Streit zwischen ihm und einem weiteren Taxifahrer hinzugekommen sei und schließlich die Beschimpfungen und den Hitlergruß von sich gegeben habe. Vor Strafrichterin Petra Ockert sagte er jetzt allerdings aus, dass diese Taten des Büdingers während einer Schlägerei mit einem anderen Taxifahrer erfolgt seien. Über diese Auseinandersetzung wurde bereits vor Gericht verhandelt, der Angeklagte war damals das Opfer, der Täter wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Von einem Hitlergruß und den Beschimpfungen war da aber keine Rede.
Keine Beweise gab es letztlich auch für den Vorwurf, den eine 29-Jährige gegen ihren ehemaligen Kollegen erhob. Ihre Version: Nach dem er ein Winken von ihr zu einer Taxifahrerin missverstanden habe, sei er aus seinem Wagen ausgestiegen, habe mit der Faust auf ihr Gesicht gezielt und erst kurz zuvor gestoppt. Anschließend habe er sie am Arm gepackt und ihr gedroht. "Ich habe nichts mit der Frau zu tun und ich habe sie nicht angefasst", erklärte allerdings der 47-Jährige, er sei zudem derjenige gewesen, der über Wochen von der 29-Jährigen provoziert und angepöbelt worden sei.
"Der Ton am Taxistand ist rau und eigentlich müssten wir alle noch einmal zurück in den Kindergarten schicken", ließ Verteidiger Dirk Waldschmidt schnell durchblicken, dass er nach den Zeugenaussagen keinerlei Grundlagen für eine Verurteilung seines Mandanten sieht. Oberamtsanwältin Birgit Seifert-Schmid konnte der Rechtsanwalt damit aber zumindest nicht ganz überzeugen. "Ich glaube, dass sie irgendwann einen Hitlergruß da unten gezeigt haben, vielleicht auch mehrfach", sprach die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ihre Gedanken dem Angeklagten gegenüber offen aus, erklärte schließlich aber ihr Einverständnis, dass das Verfahren im Hinblick auf die Verurteilung vom Amtsgericht Büdingen zu einer Geldstrafe eingestellt wird.